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Titelbild Bürgerservice
10.09.2026

Startchance Bewegung: Förderanträge für das Schuljahr 2026/27 können gestellt werden

Mit dem Startchancen-Programm wurde das bislang größte bildungspolitische Programm ausgerufen. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (Schuljahre 2024/25 bis 2034/35) sollen Bildungs-benachteiligungen bei Schülerinnen und Schülern sukzessive reduziert werden. An 923 Startchancen-Schulen können zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden. Eine Antragsstellung für das neue Schuljahr 2026/27 ist ab jetzt möglich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an oder für Startchancen-Schulen, die

  • zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen beitragen,
  • gezielt sicherheitsrelevante Kompetenzen wie z. B. Schwimmen oder Radfahren vermitteln,
  • eine dauerhafte Integration in den sozialen Nahraum ermöglichen,
  • eine langfristige Einbindung der Schüler*innen in den Vereinssport fördern und/oder
  • auf das Erreichen individueller sportlicher Ziele ausgerichtet sind.

Die Maßnahmen müssen mindestens 10 Kurseinheiten á 60 Minuten umfassen. Eine Ausweitung auf ein Schulhalbjahr bzw. das volle Schuljahr ist wünschenswert. Grundsätzlich sollen die Maßnahmen durch eine Regelmäßigkeit gekennzeichnet sein und möglichst wöchentlich stattfinden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind unter anderem nordrhein-westfälische

  • Sportvereine,
  • Stadt- und Gemeindesportverbände,
  • Stadt- und Kreissportbünde,
  • Fachverbände oder
  • freie Träger (z. B. der Kinder- und Jugendhilfe).

Förderung

Die Förderung beträgt pauschal 50 Euro pro Kurseinheit (60 Minuten). Bei einem Umfang von 10 Kurseinheiten stehen somit 500 Euro für eine Maßnahme zur Verfügung. Je nach Anzahl der geplanten Kurseinheiten erhöht sich entsprechend die Fördersumme.

Wann endet die Bewerbungsfrist?

Eine Antragsstellung ist jederzeit über das Förderportal für das laufende Schuljahr möglich.

Weitere Informationen gibt es hier!