Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung spielt der Landschafts- und Naturschutz mit seinen einzelnen Regelungsinhalten eine erhebliche Rolle.
Dies wird insbesondere dadurch deutlich, dass zum Beispiel Bauflächenausweisungen im Flächennutzungsplan grundsätzlich einer Entlassung aus dem Landschaftsschutz bedürfen, sofern sich diese im Bereich von Landschaftsschutzgebieten erstrecken sollen.
Für die förmliche Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet ist die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Olpe zuständig.
Naturschutzgebiete hingegen besitzen einen so hohen Status, dass eine künstliche Veränderung auf Dauer ausgeschlossen ist (Tabuzone). Dies betrifft im Stadtgebiet von Drolshagen insbesondere ältere Steinbruchareale mit einer entsprechend ausgeprägten Pflanzen- und Tierwelt.
Auf den entsprechenden Internetseiten des Kreises Olpe finden Sie ausführlichere Informationen über Art und Lage von Landschafts- und Naturschutzgebieten (u. a. auch für die Stadt Drolshagen) sowie leicht verständliche Erklärungen zu immer wieder in der Praxis auftauchenden Detailfragen.
Die Links für die entsprechenden Internetseiten des Kreises Olpe finden Sie nebenstehend.