Die Städte und Gemeinden müssen vor Ort die Organisation der allgemeinen Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) durchführen. Hierfür sind Wahlvorstände in den 16 Wahl-/Stimmbezirken im Drolshagener Stadtgebiet zu besetzen.
Neben zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Drolshagen, die im Rathaus am Wahltag im Einsatz sind, sorgen in den Wahllokalen im Stadtgebiet insgesamt rund 130 Personen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Wahlen sicher zu stellen, sind umfangreiche Vorbereitungen zu treffen. Die Besetzung der Wahlvorstände kann besser erfolgen, wenn sich eine möglichst große Anzahl wahlberechtigter Personen vorab freiwillig zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit bereit erklärt.
Wer in einem Wahlvorstand tätig sein möchte, muss wahlberechtigt sein.
Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Für die Tätigkeit im Wahlvorstand erstattet die Stadt Drolshagen als kleines Dankeschön pro Wahltag eine Aufwandspauschale von 40,00 €.
Wer ein Stück Demokratie hautnah erleben möchte und diese verantwortungsvolle Aufgabe ausüben will, kann sich gerne melden. Freiwillige Meldungen werden telefonisch, per E-Mail oder im Digitalen Rathaus entgegen genommen.
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Weitere Informationen geben Ihnen gerne auch die auf dieser Seite genannten Ansprechpersonen.
Ein Wahlvorstand hat die Aufgabe, im Wahllokal den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und das vorläufige Wahlergebnis zu ermitteln.
Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher und mehreren Beisitzern.
Am Wahlsonntag trifft sich der Wahlvorstand um 7.30 Uhr im Wahllokal. Er bereitet den Wahlraum für die Stimmabgabe vor, damit pünktlich um 8.00 Uhr mit der Stimmabgabe begonnen werden kann.
In Abstimmung mit dem Wahlvorsteher können sich die Mitglieder des Wahlvorstandes tagsüber bei dieser Tätigkeit abwechseln.
Um 18.00 Uhr wird die Stimmabgabe geschlossen. Danach erfolgt die Auszählung der Stimmzettel. Dabei müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Diese Tätigkeit dauert dann noch ca. 1 bis 2 Stunden, so dass die Tätigkeit gegen 20.00 Uhr beendet ist.
Vorkenntnisse für die Tätigkeit im Wahlvorstand sind nicht erforderlich.
Informationen zu den Aufgaben als Wahlhelfer erhalten Sie auch in dem Video des Landeswahlleiters des Landes NRW. Benutzen Sie den Link in der rechten Randspalte.
Anmeldung als Wahlhelfer (PDF, 7 kB)