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Titelbild Bürgerservice

Haushaltswirtschaft der Stadt Drolshagen

Grundlage der Haushaltswirtschaft der Stadt Drolshagen ist die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan. Diese wird jedes Jahr von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drolshagen beschlossen.

Nach Ablauf eines Haushaltsjahres wird ein Jahresabschluss erstellt.

Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplanes

Die Haushaltssatzung, mit dem Haushaltsplan als Anlage, beinhaltet sämtliche Zahlungsverpflichtungen, Ausgabeplanungen und Einnahmeerwartungen eines Haushaltsjahres.

Die in § 5 der Satzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen.

Die übrigen Festlegungen binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen. Bevor die Stadtverordnetenversammlung über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Durch eine öffentliche Bekanntmachung wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.

Die vom Rat verabschiedete Haushaltssatzung (siehe unter Haushaltspläne) wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Personen können die Haushaltssatzung und alle Anlagen einsehen.

Erstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss basiert in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage der doppelten Buchführung.

Er beinhaltet alle Erträge, Aufwendungen, Investitionen und sämtliche Zahlungsströme des jeweiligen Haushaltsjahres. Bestandteile des Jahresabschlusses sind insbesondere die Ergebnisrechnung mit dem Ausweis eines etwaigen Jahresüberschusses (Gewinn) oder Jahresfehlbetrag (Verlust), die Finanzrechnung und eine Schlussbilanz, in der das Vermögen und die Schulden der Stadt Drolshagen gegenübergestellt werden.