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Titelbild Politik

Bundestagswahl am 23.02.2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen dann mit ihren beiden Stimmen, welche Parteien und Abgeordnete in den Bundestag einziehen.

In den nachfolgenden Punkten können Sie sich zur Bundestagswahl 2025 ausführlich informieren:

Allgemeine Informationen

Das Wahlsystem bei der Bundestagswahl wurde in wesentlichen Punkten modifiziert. Es sieht weiterhin eine Kombination aus Mehrheitswahl - auf der Grundlage von Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen - und Verhältniswahl nach Landeswahlvorschlägen zur Wahl zugelassener Parteien (Landeslisten) vor. Der Grundcharakter der Verhältniswahl wird allerdings dadurch gestärkt, dass Direktmandate in den Wahlkreisen künftig von der Zweitstimmendeckung abhängig sein werden. Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 Bundeswahlgesetz (BWG) erhält eine Partei in einem Land für diejenigen ihrer Bewerberinnen und Bewerber, die in den Wahlkreisen in diesem Land die meisten Erststimmen erhalten haben, (nur) die Sitzzahl, die von den auf die Partei entfallenden Zweitstimmen gedeckt ist. Somit besteht die Möglichkeit, dass im Wahlkreis erfolgreiche Direktkandidatinnen und -kandidaten nicht in den Bundestag einziehen. Überhang- und Ausgleichsmandate, die in der Vergangenheit eine erhebliche Vergrößerung des Deutschen Bundestages zur Folge hatten, wird es nicht mehr geben. 

Von den künftig grundsätzlich 630 Abgeordneten werden - vorbehaltlich der Zweitstimmendeckung - 299 in Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit "direkt" gewählt (§ 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1 BWG), die übrigen aus den Landeslisten der Parteien (§ 6 Abs. 4 BWG).

Wahlberechtigte Personen

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG), die am Wahltage

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Anforderung von Briefwahlunterlagen

Wer am Wahltag nicht im Wahllokal wählen möchte oder beispielsweise wegen Krankheit bzw. Abwesenheit nicht zur Wahl ins Wahllokal gehen kann, kann durch Briefwahl wählen.

Damit Sie per Briefwahl wählen können, müssen Sie einen Antrag bei der Stadtverwaltung Drolshagen stellen. Dieser Antrag kann schriftlich oder mündlich im Bürgerbüro der Stadt Drolshagen, Am Mühlenteich 1 in Drolshagen gestellt werden.
Schriftlich kann der Antrag auch durch Fernschreiben, Telefax oder E-Mail gestellt werden. Lediglich eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. 

Schnell und unkompliziert können Sie den Antrag stellen, in dem Sie den Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 02.02.2025 zugestellt.

Auch bei der Bundestagswahl haben Sie die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Der entsprechende Link wird rechtzeitig freigeschaltet.

Eine Versendung der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich ab Ende der 6. Kalenderwoche 2025 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Unterlagen auch im Bürgerbüro der Stadt Drolshagen erhältlich.

Wer am Wahltag wegen plötzlicher Erkrankung nicht zur Wahl ins Wahllokal gehen kann, kann noch an dem Tag der Wahl bis 15.00 Uhr im Bürgerbüro der Stadt Drolshagen die Briefwahlunterlagen mündlich oder schriftlich beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie:

Wer den Antrag auf Briefwahl für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Sollten Sie die Briefwahlunterlagen auch für einen anderen Wahlberechtigten in Empfang nehmen wollen, müssen Sie dies durch eine weitere schriftliche Vollmacht nachweisen.

Wahlbezirke und Wahlräume

Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist in 299 Wahlkreise mit etwa gleich großer Bevölkerungszahl aufgeteilt. Drolshagen ist dem Wahlkreis 148 zugeordnet, der den gesamten Kreis Olpe und Teile des Märkischen Kreises umfasst. In Drolshagen werden ca. 9.100 Personen zur Stimmabgabe bei der Bundestagswahl berechtigt sein.

Das Gebiet der Stadt Drolshagen ist für die Bundestagswahl in 16 Wahlbezirke eingeteilt.
Für jeden Wahlbezirk ist ein geeigneter Wahlraum (Wahllokal) bestimmt.

Verschiedene Wahlräume sind auch für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen barrierefrei zugänglich.

Die Zusammenstellung der Wahlräume einschließlich Hinweis zur Barrierefreiheit steht hier als Download-Dokument zur Verfügung.


Serviceangebot für Deutsche im Ausland

Deutsche, die im Ausland leben und nicht in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach dem Bundeswahlgesetz bei der Bundestagswahl 2025 in Deutschland per Briefwahl teilnehmen.

Sofern diese Voraussetzugen erfüllt sind, müssen diese Personen rechtzeitig einen Antrag auf Aufnahme in das vor jeder Wahl neu zu erstellende Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde in Deutschland stellen. Dieser Antrag muss spätestens am 02.02.2025 bei der zuständigen Gemeinde eingegangen sein. Der Antrag ist auf einem besonderen Formular zu stellen und muss persönlich und handschriftlich vom Antragsteller unterzeichnet sein.
Das hierfür erforderliche Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie ausführliche Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland sind im Internetangebot des Bundeswahlleiters erhältlich. Den entsprechenden Link finden Sie in der Randspalte.

Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten!

 

 

 

Kontakt

Claudia Zimmermann »
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
Hagener Straße 9
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-110
Fax: 02761 970-200
E-Mail oder Kontaktformular
Andrea Gothe »
Fachbereichsleiterin
Hagener Straße 9
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-115
Fax: 02761 970-200
E-Mail oder Kontaktformular