Die Gräfin-Sayn-Verbundgrundschule Drolshagen mit den Teilstandorten in Hützemert und Schreibershof, wird als offene Ganztagsschule (OGS) geführt. Weiterführende Links zu den Online-Anmeldeformularen finden Sie im rechten Randbereich unten.
Schülerbetreuungsangebot
Sowohl am Hauptstandort als auch an den beiden Teilstandorten ist für Schülerinnen und Schüler an Schultagen eine Vormittagsbetreuung bis zum Schulschluss nach der sechsten Unterrrichtsstunde (gegen 13.30 Uhr) eingerichtet.
Am Grundschulteilstandort Schreibershof gibt es zudem eine Nachmittagsbetreuung an Schultagen nach der sechsten Unterrichtsstunde bis spätestens 16 Uhr.
Das Vormittagsbetreuungsangebot am Schulstandort Drolshagen und Hützemert findet auch während der Ferien, an beweglichen Ferientagen und an besonderen schulfreien Tagen statt (Ausnahme: 3 Wochen in den Sommerferien und die Weihnachtsferien). Die Ferienbetreuung erfolgt für diese Schülerinnen und Schüler am Hauptstandort Drolshagen.
Die Anmeldung zu diesen Betreuungsangeboten erfolgt zu Beginn eines Schuljahres verbindlich für das gesamte Schuljahr. Anmeldungen während des laufenden Schuljahres sind in der Regel möglich. Abmeldungen sind zum Schulhalbjahresende (31.01.) möglich.
Am Hauptstandort Drolshagen und am Teilstandort Hützemert besteht die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, am offenen Ganztagsbetrieb teilzunehmen.
Am offenen Ganztagstagsbetrieb teilnehmende Schülerinnen und Schüler werden in der Regel von montags bis freitags bis 16.00 Uhr durch einen außerschulischen Kooperationsparter in Zusammenarbeit mit der Gräfin-Sayn-Verbundgrundschule betreut. Offene Ganztagsschule findet auch während der Ferien, an beweglichen Ferientagen und an besonderen schulfreien Tagen statt (Ausnahme: 3 Wochen in den Sommerferien und die Weihnachtsferien). Die Ferienbetreuung erfolgt für diese Schülerinnen und Schüler am Hauptstandort Drolshagen.
Für die Teilnahme an der OGS ist eine entsprechend verbindliche Anmeldung für das jeweilige Schuljahr notwendig. An- bzw. Abmeldungen zur OGS und den verschiedenen Betreuungsangeboten senden Sie an die Stadtverwaltung.
Für die verschiedenen Angebote ist ein Elternbeitrag zu zahlen. Die Höhe des Elternbeitrags beträgt:
Die jeweiligen Elternbeiträge ermäßigen sich für Geschwisterkinder. Wenn mehrere Kinder einer Familie die Betreuung in Anspruch nehmen, reduziert sich der Elternbeitrag für das zweite und jedes weitere Kind um jeweils 25 %.
Empfänger von Leistungen nach §§ 19, 28 SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden für die Dauer des Bezugs dieser Leistung von der Beitragspflicht befreit.
Sollten die Erziehungsberechtigten Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II (SGB II) beziehen, so kann ein Zuschussantrag zur Mittagsverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt werden.
Bei der Antragstellung sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Bearbeitung der Anträge zu beachten: