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Titelbild Politik

Veröffentlichung nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) verpflichtet die Mitglieder in Gremien der Stadt Drolshagen, schriftlich Auskunft über bestimmte Tätigkeiten und Mitgliedschaften zu geben.

Die Ratsmitlieder und (stimmberechtigten) sachkundigen Bürgerinnen und Bürger in den Gremien der Stadt Drolshagen sowie die Ortsvortsteherinnen und Ortsvorsteher sind danach verpflichtet, dem Bürgermeister schriftlich Auskunft zu geben über:

  • den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  • die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen sowie 
  • die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien

Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 01.09.2005 festgelegt, dass die Auskünfte (Auskunftsbögen) aller kommunaler Mandatsträgerinnen und Mandatsträger - neben einem jährlichen einmonatigen Auslegungszeitraum innerhalb der Stadtverwaltung - über diesen Zeitraum hinaus weiterhin zur Einsicht bereitgehalten werden.

Die Auskunftsbögen können bei der Stadtverwaltung Drolshagen im Rathaus, Hagener Straße 9, Fachbereich "Zentrale Dienste, Personal, Bildung", Zimmer-Nr. 12, zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung eingesehen werden. 
Die vom Bürgermeister in gleicher Weise gegenüber dem Landrat des Kreises Olpe zu erteilenden Auskünfte können dort ebenfalls eingesehen werden.

Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und  Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei bei der oder dem Meldepflichtigen.