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Titelbild Bürgerservice

Bauvorlagen und Bauanträge

Auf der Website des

stehen Ihnen sämtliche Vordrucke für Maßnahmen rund ums Bauen zur Verfügung. Diese können digital oder manuell ausgefüllt werden.

Das Bauen in der "Genehmigungsfreistellung" ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sich das geplante Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet. Unter die Genehmigungsfreistellung fallen:

  • Wohngebäude,
  • die zu den Wohngebäuden gehörenden Nebengebäude/Nebenanlagen,
  • die den Wohngebäuden dienenden Garagen und überdachten Stellplätze.

Folgende Voraussetzungen für das Freistellungsverfahren müssen erfüllt sein:

  1. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes müssen eingehalten werden.
  2. Die Erschließung muss gesichert sein.
  3. Die Gemeinde erklärt nicht innerhalb von einem Monat nach Eingang der Bauvorlagen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
  4. Das Vorhaben muss allen anderen öffentlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).

Ob Ihr Bauvorhaben unter die Freistellungsregelung fällt, erfahren Sie im Gespräch beim Fachbereich 4 -Planen, Bauen, Wohnen-.