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Das Bauen in der "Genehmigungsfreistellung" ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sich das geplante Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet. Unter die Genehmigungsfreistellung fallen:
Folgende Voraussetzungen für das Freistellungsverfahren müssen erfüllt sein:
Ob Ihr Bauvorhaben unter die Freistellungsregelung fällt, erfahren Sie im Gespräch beim Fachbereich 4 -Planen, Bauen, Wohnen-.