Nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) müssen alle Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Hieraus resultiert auch die Pflicht der Grundstückseigentümer zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen.
Einzelheiten über die Verpflichtung aller Grundstückseigentümer zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen können Sie dem Dokument "Bürgerinformation" entnehmen.
Ausführliche Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW sowie der Verbraucherzentrale NRW.
Bürgerinformation (PDF, 83 kB)