Diese Webseite verwendet Cookies, um das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Hilfsnavigation
Titelbild Bürgerservice

Lärmaktions- und Luftreinhaltepläne

Lärmaktions- und Luftreinhaltepläne sind Fachpläne die zur Öffentlichkeitsinformation und Minderung erheblicher Verkehrslärmsituationen und Schadstoffkonzentrationen dienen.

Zuständig für die Erstellung von Lärmaktionsplänen ist die Stadt Drolshagen.

Die Stadt Drolshagen hat den Lärmaktionsplan der 1. Stufe nunmehr fortgeschrieben und den Lärmaktionsplan der 2. Stufe am 04.05.2016 beschlossen.

Für das Stadtgebiet Drolshagen ergeben sich nach aktuellem Kenntnisstand zu berücksichtigende Nachtlärmwerte gegenüber Wohnhäusern (Anwesen) teilweise entlang der B 55 (2. Stufe) und in der Ortschaft Junkernhöh (1. Stufe).

Der abgeschlossene Lärmaktionsplan der 1. Stufe einschließlich seiner relevanten Anlagen kann hier eingesehen werden.

Lärmaktionsplan der 1. Stufe (PDF, 80 kB)

Lärmtechnische Messergebnisse (PDF, 6.8 MB)

Beschlussvorlage zur Lärmaktionsplanung (PDF, 1.9 MB)

Der abgeschlossene Lärmaktionsplan der 2. Stufe einschließlich seiner relevanten Anlagen kann hier eingesehen werden.

Lärmaktionsplan der 2. Stufe (PDF, 113 kB)

Lärmtechnische Messergebnisse (PDF, 24.5 MB)

Beschlussvorlage zur Lärmaktionsplanung (PDF, 88 kB)

Der abgeschlossene Lärmaktionsplan der 3. Stufe einschließlich seiner relevanten Anlagen kann hier eingesehen werden.

Lärmaktionsplan der 3. Stufe (PDF, 481 kB)

Lärmtechnische Stellungnahme (PDF, 266 kB)

Beschlussvorlage zur Lärmaktionsplanung (PDF, 73 kB)

Im Rahmen der Fortschreibung wurde kein weiterer (kommunaler) Handlungsbedarf zur Verkehrslärmsituation festgestellt; stattdessen auf den geplanten 6-spurigen Ausbau der BAB 45 mit einer prognostizierten Lärmminderung anstatt Lärmwerterhöhung hingewiesen.

Voraussichtlich im Jahr 2027 wird der Lärmaktionsplan, unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Verkehrszählung und dem dann gegebenen Ausbaustand der BAB 45, erneut überprüft.

Zuständig für die Erstellung von Luftreinhalteplänen ist die Bezirksregierung Arnsberg. Hinsichtlich der Schadstoffkonzentration im Bereich der Kernstadt „Hagener Straße", werden die für eine notwendige Feinstaublangzeitmessung erforderlichen Parameter nicht erreicht. Insofern besteht nach wie vor kein ausreichender Anhaltspunkt für eine Einschränkung des innerörtlichen Schwerlastverkehrs.