Schwerbehinderte Menschen stehen unter einem besonderen rechtlichen Schutz. Rechte und Förderung sind durch das Schwerbehindertengesetz geregelt.
Nach dem Schwerbehindertengesetz ist Behinderung eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Jeder gesundheitliche Schaden und jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die nicht nur vorübergehend zu funktionellen Einschränkungen und durch sie zu sozialen Beeinträchtigungen führt, gelten als Behinderung.
Die Auswirkung wird als Grad der Behinderung (GdB) nach Zehnergraden abgestuft von 20 % bis 100 % festgestellt:
Der Kreis Olpe ist für die Feststellung des Grades der Behinderung und einer vorliegenden Schwerbehinderung zuständig. Eine Gleichstellung erfolgt durch die Agentur für Arbeit. Der Schwerbehindertenausweis wird durch den Kreis Olpe ausgestellt. Er ist in der Regel auf fünf Jahre befristet und für den Schutz und die Förderung nach dem Schwerbehindertengesetz Voraussetzung.
Weitere Informationen zum Behindertenrecht, Merkzeichen und Nachteilsausgleichen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Münster und auf den Internetseiten des Kreises Olpe.
Für die
halten wir Antragsvordrucke bereit, die Sie im Bürgerbüro erhalten. Die Antragsvordrucke finden Sie auch zum Download auf den Internetseiten des Kreises Olpe.
Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises kann von den Mitarbeitern/innen des Bürgerbüros vorgenommen werden, sofern Sie den alten Schwerbehindertenausweis haben. Weiterhin muss ein entsprechendes Verlängerungsfeld frei sein und die Voraussetzungen für die Verlängerung müssen vorliegen. Sollte kein Verlängerungsfeld auf Ihrem Ausweis frei sein, leiten wir Ihren Antrag auf Neuausstellung gerne an den Kreis Olpe weiter. Dies entspricht der Verlängerung der Gültigkeitsdauer ohne Feststellungsverfahren.
Hinweis: Der neue Ausweis ist im Scheckkartenformat und kann nur vom Kreis Olpe verlängert werden.