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Titelbild Bürgerservice

Ortsrecht der Stadt Drolshagen

Das Ortsrecht der Stadt Drolshagen besteht aus aus Satzungen und ordnungsbehördlichen Verordnungen. 

Wir haben das Ortsrecht ist in verschiedene Bereiche eingeteilt, die Ihnen das Auffinden der von Ihnen gesuchten Satzung oder Bestimmung erleichtern soll. Wählen Sie den entsprechenden Bereich aus und Sie gelangen zum Ortsrecht dieses Bereichs.

  1. Rat, Ausschüsse, Organisation
  2. Finanzen
  3. Sicherheit und Ordnung
  4. Schule, Kultur
  5. Soziales
  6. Bauen
  7. Öffentliche Einrichtungen (Abfall, Entwässerung, Straßenreinigung, Wochenmarkt)
  8. Wasserwerk der Stadt Drolshagen
  9. -
  10. Satzungen der Zweckverbände

Satzungen

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW haben alle Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen das Recht, bestimmte örtliche Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln. In jeder Kommune existieren daher Satzungen, z.B. Hundesteuersatzung, Abfallsatzung usw. sowie entsprechende Gebührensatzungen hierzu.

Satzungen sind vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beschließen und anschließend öffentlich bekannt zu machen, damit die Bürger und Einwohner die Möglichkeit haben, sich über die neuen Bestimmungen zu informieren.

Ordnungsbehördliche Verordnungen

Ordnungsbehördliche Verordnungen werden aufgrund des Ordnungsbehördengesetz NRW von den örtlichen Ordnungsbehörden (das sind in Nordrhein-Westfalen die Gemeinden) erlassen. Sie regeln ausschließlich Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und werden vom Rat beschlossen. Sie müssen ebenfalls öffentlich bekannt gemacht werden.

Die nachfolgenden ortsrechtlichen Bestimmungen gelten nur für das Gebiet der Stadt Drolshagen. Hier haben Sie jedoch die gleiche Rechtswirkung wie Gesetze und sind für alle Betroffenen bindend.