Nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 01.07.1980 ist die Stadt Drolshagen als Untere Denkmalbehörde örtlicher Ansprechpartner für Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
Mit der Eintragung in die Denkmalliste werden Objekte unter Denkmalschutz gestellt. Voraussetzung hierfür ist ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung. Die öffentlich einsehbare Denkmalliste enthält alle Bau- und Bodendenkmäler der Stadt.
Das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren stellt sicher, dass Veränderungen von Denkmälern oder ihrer unmittelbaren Umgebung für diese nicht zu einer Beeinträchtigung führen. Belange der Eigentümer und Nutzer sind dabei mit dem öffentlichen Interesse des Denkmalschutzes abzuwägen. Die Antragstellung kann unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen formlos erfolgen.
Denkmaleigentümern stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. In Frage kommt neben einer direkten Förderung durch Zuschüsse die indirekte Förderung in Form steuerlicher Vergünstigungen.
Eine eventuelle Förderung ist immer vor Beginn einer Maßnahme mit der Denkmalbehörde abzustimmen.
Die Broschüre „Denk mal an Drolshagen" informiert über einige interessante und sehenswerte Denkmäler im Stadtkern von Drolshagen. Die Broschüre erhalten Sie im Bürgerbüro. Sie steht auch als Download-Dokument zur Verfügung.
Broschüre "Denk mal an Drolshagen" (PDF, 6.2 MB)