Die Stadt Drolshagen unterhält derzeit 43 Kinderspiel- und Bolzplätze.
Eine Auflistung der Plätze finden Sie auf dieser Seite.
Die Nutzungszeiten und Nutzungseinschränkungen ergeben sich aus dem § 10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Drolshagen. Demnach dienen Kinderspielplätze nur dem Aufenthalt von Kindern bis zum Alter von 14 Jahren, soweit nicht durch Schilder eine andere Altersgrenze festgelegt ist. Außer ihnen dürfen dort nur Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen anwesender Kinder verweilen.
Die Benutzung der Plätze geschieht auf eigene Gefahr. Das Fußballspielen sowie das Rad- und Rollerfahren auf den Kinderspielplätzen ist verboten, es sei denn, dass hierfür besondere Flächen ausgewiesen sind.
Bolzplätze dienen dem Fußballspiel und anderen Ballspielen. Die Benutzung ist nur Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren gestattet. Der Aufenthalt auf den Kinderspielplätzen ist nur tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens aber bis 20.00 Uhr, während der Geltung der Sommerzeit bis 21.00 Uhr erlaubt. Auf Kinderspiel- und Bolzplätzen dürfen Tiere nicht mitgeführt werden.
Anregungen, Kritik oder auch Hinweise auf Missstände werden vom Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen gerne entgegengenommen. Bitte wenden Sie sich an die Ansprechperson.