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Sozialermäßigung beim Musikschulentgelt

Wenn mehrere Kinder einer Familie die städtische Musikschule besuchen, ermäßigt sich das Schulgeld wie folgt:

  • Bei 2 Kindern einer Familie je Kind um 20 % und
  • bei 3 Kindern je Kind um 30 %.
  • Das 4. und jedes weitere Kind sind schulgeldfrei.