Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft unterstützt das Engagement für Amateurmusik in den Jahren 2026 bis 2028 mit dem Sonderförderprogramm „Innovation und Zukunftsfähigkeit in der Amateurmusik“ mit einem Gesamtbudget in Höhe von 690.350 Euro.
Angesprochen sind die Amateurmusikverbände, die Mitglied in der Arbeitsgruppe Amateurmusik des Landesmusikrats NRW sind. Das Sonderförderprogramm wird zusätzlich zur bestehenden langjährigen Förderung der Bildungs- und der Projektarbeit der Verbände und Vereine in Höhe von 1,7 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Insgesamt fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die Amateurmusik über verschiedene Programme, Projekte und Institutionen jährlich in Höhe von rund 7,9 Millionen Euro.
Was wird gefördert?
Es werden Projekte und Maßnahmen gefördert, die entweder besonders innovativ oder besonders nachhaltig und von besonderer Bedeutung für die Zukunftsentwicklung der Verbände und Vereine sind. Die Förderung soll Freiräume schaffen, Möglichkeiten der Musikvermittlung auch in neuen Kooperationen auszuprobieren, um neue Zielgruppen anzusprechen. Die geförderten Projekte sollen die Szene der Amateurmusik auch langfristig weiterentwickeln, für Kooperationen vor Ort öffnen und ermutigen, ganz neue Wege einzuschlagen. Denkbar sind etwa gemeinsame Proben und Aufführungen mit Kitas oder Schulen im Offenen Ganztag, Mitmach-Konzerte im örtlichen Altenheim oder musikalische Angebote in der Volkshochschule. Die Amateurmusikerinnen und -musiker sollen zudem darin bestärkt werden, Brücken zu professionellen Orchestern oder Konzerthäusern zu schlagen und so noch sichtbarerer zu werden. Ausdrücklich wünschenswert sind größere Projekte, zu denen sich viele Amateurmusikgruppen zusammenschließen. Auch strukturelle Vorhaben zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements oder zur Gewinnung von Nachwuchskräften sind möglich.
Frist
Die Antragsfrist läuft bis zum 27.09.2026.
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