Ab dem 26. Mai 2026 werden Änderungsbescheide zur Grundsteuer A und B für das Jahr 2026 versandt. Hintergrund sind die von der Stadtverordnetenversammlung mit dem Haushalt 2026 im März beschlossenen neuen Hebesätze.
Wichtig: Die bereits gezahlten Raten (Fälligkeiten 15.02. und 15.05.) werden automatisch angerechnet. Die angepassten Beträge sind zu den im Bescheid genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten. Bitte beachten Sie für die Grundsteuer B die Sonderfälligkeit zum 01.07.2026.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie haben keinen Bescheid erhalten?
Falls Sie bis zum 05. Juni 2026 keinen Änderungsbescheid erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend.
Kontakt:
Stadt Drolshagen – Bereich Finanzen
Telefon: 02761/970-120
E-Mail: steuern@drolshagen.de