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Titelbild Bürgerservice
23.04.2026

BNetzA veröffentlicht Regelungen für den Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk

Die Bundesnetzagentur hat am 15.04.2026 eine Allgemeinverfügung zu den Minderleistungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge sowie eine Handreichung mit konkreten Vorgaben zum Nachweis veröffentlicht. Die Regelungen traten am 20.04.2026 in Kraft. Seitdem steht auch eine App für das Nachweisverfahren zur Verfügung. Damit werden die Kriterien zur rechtssicheren Feststellung einer Minderleistung im Mobilfunk konkretisiert.

Für den Nachweis einer Minderleistung sind grundsätzlich 30 Messungen notwendig. Diese verteilen sich auf fünf Kalendertage mit jeweils sechs Messungen pro Tag. Eine erhebliche Abweichung bei der Geschwindigkeit liegt vor, wenn an mindestens drei der fünf Messtage die vereinbarte geschätzte maximale Geschwindigkeit – verringert um bestimmte Abschläge – nicht erreicht wird. Sollten die notwendigen Nachweise bereits nach drei Messtagen vorliegen, sind keine weiteren Messungen erforderlich. So werden Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet, wenn das Resultat der Messkampagne frühzeitig feststeht.

Für den Nachweis steht die App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ zur Verfügung. Diese kann in den gängigen App-Stores kostenfrei heruntergeladen werden.

Der Text der Allgemeinverfügung und die Handreichung hat die Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht.

Weitere Informationen zur App sind unter www.breitbandmessung.de zu finden.