Der Landtag hat am 19.03.2026 das Förderprogramm „Kultur-Schecks“ beschlossen. Ab der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2026 unterstützt die Landesregierung mit sog. Kultur-Schecks mit je 500 Euro Konzerte, Lesungen, Theater- oder Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen, Festivals und mobile Kulturangebote. Insgesamt wird das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen 500.000 Euro zur Verfügung stellen, so dass bis zu 1.000 Projekte gefördert werden können.
Was wird gefördert?
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsverfahren
Förderrichtlinie
Weitere Informationen
https://www.land.nrw/pressemitteilung/kultur-schecks-fuer-starke-kultur-im-laendlichen-raum