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Titelbild Bürgerservice
31.03.2026

Kultur-Scheck für Kultur im ländlichen Raum

Der Landtag hat am 19.03.2026 das Förderprogramm „Kultur-Schecks“ beschlossen. Ab der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2026 unterstützt die Landesregierung mit sog. Kultur-Schecks mit je 500 Euro Konzerte, Lesungen, Theater- oder Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen, Festivals und mobile Kulturangebote. Insgesamt wird das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen 500.000 Euro zur Verfügung stellen, so dass bis zu 1.000 Projekte gefördert werden können. 

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen in der zweiten Jahreshälfte 2026.
  • Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss in Höhe von 500 Euro pro Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe zum Beispiel für Künstlerinnen und Künstler, Kosten für Technik, Raummieten und Organisation sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Barrierefreiheit. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Initiativen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens.

Antragsverfahren

  • das Antragsverfahren soll bewusst einfach gehalten werden
  • Spätestens vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung müssen die Rechnungen und Belege der Ausgaben über das Online-Portal „Kultur.Web“ eingereicht werden.

Förderrichtlinie

  • Die Förderrichtlinie mit allen Details zum Programm wird im Laufe des Juni auf den Seiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft abrufbar sein.

Weitere Informationen

https://www.land.nrw/pressemitteilung/kultur-schecks-fuer-starke-kultur-im-laendlichen-raum