Die Landesregierung hat in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund NRW die nächste Antragsphase im Förderprogramm „Sportplatz Kommune 2.0“ eröffnet.
Das Programm zielt darauf ab, die kommunale Sport- und Bewegungsförderung gemeinsam mit Kommunen, Sportvereinen und weiteren lokalen Partnern weiterzuentwickeln. Gefördert werden der Aufbau regionaler Netzwerke sowie die Entwicklung und Umsetzung von Angeboten für Kinder und Jugendliche, ältere Menschen und vulnerable Gruppen. Antragsberechtigt sind neben gemeinnützigen Sportvereinen auch weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2027. Anträge können im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Mai 2026 über den Landessportbund Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.
Für das Programm stehen insgesamt 1,8 Millionen Euro zur Verfügung.
Für die kommunale Praxis besonders relevant sind Maßnahmen zum Aufbau und zur Verstetigung von Kooperationsstrukturen zwischen Sport, Kommunalverwaltung und sozialen Einrichtungen sowie zur Ausgestaltung passgenauer Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote vor Ort. Hierzu zählen auch Schwimmangebote einschließlich der Qualifizierung und des Einsatzes von Trainerinnen, Trainern und Schwimmassistenzen.
Weitere Informationen, Förderrichtlinien und Antragsunterlagen gibt es unter: www.sportjugend.nrw/unsere-themen/sportplatz-kommune-20