Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt finanzielle Mittel zur Förderung des Engagements von Sportvereinen zur Verfügung. Mit dem Landesprogramm „1.000 x 1.000 – Anerkennung für den Sportverein“ wird das gesellschaftliche Engagement von Sportvereinen wertgeschätzt.
Vereinen, die sich mit Projekten im Ganztag oder in Kindergärten oder für Nachhaltigkeit, Inklusion, Gleichstellung oder Integration einsetzen, werden auf Antrag Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.000 Euro gewährt.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische Sportvereine, die
a) als gemeinnützig anerkannt sind und deren Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmt, gegebenenfalls auch neben anderen Zwecken und
b) Mitglied in einem Fachverband des Landessportbundes NRW sowie zugleich Mitglied im jeweiligen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Durchführungszeitraum
Förderfähig sind Maßnahmen, die im Durchführungszeitraum vom 01.01.2026 bis einschließlich 31.12.2026 durchgeführt werden.
Antragsfrist
Die Anträge der Sportvereine können ab dem 09.02.2026 bis zum Ablauf des 31.05.2026 eingereicht werden.
Weitere Informationen: