Ab dem 01.01.2026 stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen erneut finanzielle Mittel zur Förderung des Engagements von Sportvereinen bereit.
Wer kann einen Antrag stellen?
Sportvereine aus Nordrhein-Westfalen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, sind antragsberechtigt:
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderfähig sind Maßnahmen von Sportvereinen, die im Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026 durchgeführt werden.
Gefördert werden Maßnahmen von Sportvereinen in Bereichen mit
unterschiedlichen gesellschaftlichen Bezügen, die aktuelle sportpolitische Aspekte aufgreifen und gesellschaftlich relevant sind.
Das für den Sport verantwortliche Landesressort legt jedes Jahr die inhaltlichen Schwerpunkte der Förderung fest.
Weitere Informationen finden Sie hier!
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms „1 000 x 1 000 - Anerkennung für den Sportverein