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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

Wohin kann ich Möbel oder Haushaltswaren für Flüchtlinge Spenden?

Bitte spenden Sie keine Möbel- und Materialspenden direkt an Flüchtlingsunterkünfte, da Brandschutzbestimmungen (z.B. Sicherheit von Elektrogeräten, Freihaltung von Fluchtwegen etc.) einzuhalten sind. Die meisten Flüchtlingsunterkünfte sind sehr klein. Große Möbel wie Kleider- oder Wohnzimmerschränke, 3-er Sofas, Sessel, Ehebetten, große Fernseher werden nicht benötigt. Am besten senden Sie eine E-Mail mit Foto des Gegenstandes, Adresse und Telefonnummer an:

Stadt Drolshagen, Gerhard Hardenacke
Tel.: 02761 970 176
Mail: g.hardenacke@drolshagen.de

Das wird in der Regel benötigt:
Möbel: Kleiderschränke (1 m breit), Regale, Küchenschränke, Küchentische, kleine Tische, stabile Stühle, gut erhaltene Teppiche.
Geschirr: Gut erhaltene und saubere Kaffeebecher, Besteck, Pfannen, Töpfe, Teller.
Diverses: TV-Geräte mit Receiver, CD-Player, Staubsauger, Putzsachen, Besen, Schrubber, Wäschekorb, Wäscheständer. 

Wohin kann ich Bekleidung, Schuhe, Bettwäsche für Flüchtlinge spenden?

Bitte spenden Sie Bekleidung und Schuhe an die Caritas- oder DRK-Kleiderkammer. Spenden Sie bitte die Bekleidung nicht direkt an die Flüchtlingsunterkünfte, da den Bewohnern in den Unterkünften nur sehr wenig Platz zur Verfügung steht. Im Rathaus werden ebenfalls keine Bekleidungsspenden angenommen.

Kleiderkammer Caritas (Gerberstraße gegebüber Theresienhof):
Ausgabe von Bekleidung: jeden Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Annahme von Bekleidung: jeden 1. Samstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr
Info: Ruth Clemens, Tel. 02761 72580

Kleiderkammer Deutsches Rotes Kreuz:
Die Kleiderkammer in der Alten Post ist mittwochs in der Zeit von 17.00 bis 20.00 Uhr geöffnet.

Folgende Gegenstände werden im Rathaus angenommen:
Gut erhaltene und saubere Bettwäsche, Laken oder Spannbetttücher, Handtücher, Badetücher, Geschirrtücher. Keine Oberbetten und Kopfkissen!
Info:
Stadt Drolshagen, Bundesfreiwilligendienst, Tel. 02761 970 154 oder mail an bfd@drolshagen.de
Anne Meinerzhagen, Tel. 02761 73319
 

Wie kann ich mit einer Geldspende helfen?

Geldspenden können auf das Konto der Stadtkasse Drolshagen überwiesen werden.

Stichwort: Flüchtlingshilfe
IBAN DE  38 4625 0049 0005 0001 38
BIC WELADED1OPE

Überweisungsvordrucke liegen im Bürgerbüro Drolshagen aus. Die Durchschrift der Überweisung gilt gleichzeitig als Spendenquittung. Es ist daher darauf zu achten, dass der Name und die vollständige Adresse aus dem Überweisungsvordruck hervorgehen. Die Ausstellung gesonderter Spendenquittungen ist nicht vorgesehen.

Darüber hinaus sind Geldspenden natürlich auch weiterhin an die bekannten Träger vor Ort möglich (Caritas, DRK, Kirchen, gemeinnützige Verbände, Vereine etc.)
 

Haben Flüchtlinge die Möglichkeit eine Arbeit aufzunehmen?

Die Aufnahme von Arbeit ist im Rahmen eines vorgegebenen Antragsverfahrens möglich. Ab dem Tag der Meldung des Asylgesuchs und der Ausstellung der Aufenthaltsgestattung gilt:

ab 4. Monat:
mit Vorrangprüfung; mit Prüfung der Beschäftigungsbedingungen der Ausländerbehörde; Zeitarbeit nur für Fachkräfte erlaubt

ab16. Monat:
ohne Vorrangprüfung; mit Pfüfung der Beschäftigungsbedingungen der Ausländerbehörde; Zeitarbeit erlaubt

ab 49. Monat:
Arbeitsaufnahme möglich ohne Vorrangprüfung und Prüfung der Beschäftigungsbedingungen der Ausländerbehörde; Zeitarbeit erlaubt.

Praktika für Personen mit Aufenthaltsgestattung: Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde nötig

Praktika für Personen vom 1.-3. Monat: nur Schulpraktika möglich ab 4. Monat: Praktika mit Erlaubnis der Ausländerbehörde

Personen mit Duldung ab 1. Tag: Praktika möglich mit Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde

Personen mit Aufenthaltserlaubnis: keine Einschränkungen

Hospitationen: ohne Genehmigung möglich; Flüchtlinge sind zu Informationszwecken Gast in einem Unternehmen

Unverbindliche Probearbeit: nicht gestattet

Ausbildung für Personen mit Aufenthaltsgestattung: Beschäftigungsdauer der Ausländerbehörde nötig
1.-3. Monat: schulische Ausbildung möglich
ab 4. Monat: alle Ausbildungen möglich (ohne BA-Zustimmung)

Ausbildung für Personen mit Duldung: Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde nötig
ab 1. Tag: alle Ausbildungen möglich (ohne BA-Zustimmung)
Personen mit Aufenthaltserlaubnis: keine Einschränkungen
Gemeinnützige Arbeit: Erwünscht

Betriebliche Ausbildungen (duale Ausbildungen): Können ab dem 4. Monat ab Erteilung der Duldung beginnen. Auch hier gilt, dass der Betrieb eine Beschäftigungserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen muss. Die Duldung wird von der Ausländerbehörde  in der Regel für ein Jahr erteilt. dauert die Ausbildung fort, kann eine Verlängerung für jeweils ein Jahr erfolgen. Auszubildende müssen die Ausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres aufnehmen udn dürfen nicht aus eiem sicheren Herkunftslang stammen. Nach Abschluss der Ausbildung können Geduldete eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, sofern Sie eine ausreichend bezahlte und den Abschluss enstsrpechende Stelle finden.

Wie erkennen Arbeitgeber, ob Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung oder einem Duldungsstatus bei ihnen arbeiten dürfen?

Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder mit einem Duldungsstatus können sich mit ihren jeweiligen Dokumenten bei potenziellen Arbeitgebern ausweisen. Sowohl in die Aufenthaltsgestattung als auch in das Duldungskokument kann von der zuständigen Ausländerbehörde eine sogenannte Nebenbestimmung eingetragen werden, die Auskunft zu den Möglichkeite der Erwerbstätigkeit gibt. In jedem Fall empfiehlt es sich, dass die arbeitsuchende Person das konkrete Arbeitsplatzangebot mit ihrer zuständigen Ausländerbehörde bespricht

An wen können sich Arbeitgeber wenden, wenn sie die Einstellung eines Flüchtlings planen

Erste Informationen erhalten Arbeitgeber beim Integration Point der Arbeitsagentur. Vor Arbeitsaufnahme ist durch den Arbeitgeber ein Antrag auf Arbeitserlaubnis an die Ausländerbehörde des Kreises Olpe zu stellen. Der Antrag bezieht sich auf eine bestimmte asylbegehrende Person sowie auf einen bestimmten Arbeitsplatz. Allgemeine Anträge für das gesamte Unternehmen können nicht gestellt werden. Möglich sind Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigungen aber auch geringfügige Beschäftigungen.
Info:
Integration Point Olpe, Rochusstraße 3, 57462 Olpe
Tel.: 02761 9640-222
E-Mail: Olpe.Integration-Point@arbeitsagentur.de 

Ist für Flüchtlinge der Mindeslohn zu zahlen?

Ja, nach geltender Gesetzeslage greifen die Regularien des Mindeslohnes.

Dürfen Flüchtlinge gemeinnützige Arbeit leisten?

Flüchtlinge dürfen ehrenamtlich tätig sein und werden besonders in der Mitarbeit in den Unterkünften oder vergleichbaren Einrichtungen tätig sein. (Siehe auch: § 5 Asylbewerberleistungsgesetz im Sinne des § 44 des Asylgesetzes).

Wie ist die ärztliche Grundversorgung für Flüchtlinge geregelt?

Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben im Vergleich zu gesetzlich Krankenversicherten einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung. Der Behandlungsanspruch wurde vom Gesetzgeber in § 4 AsylbLG auf folgende Sachverhalte begrenzt:

  • ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie Gewährung sonstiger zu Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen
  • Gewährung von ärztlicher und pflegerischer Hilfe und Betreuung, von Hebammenhilfe sowie von Arznei-, Verbandmitteln für Schwangere und Wöchnerinnen
  • Verabreichung amtlich empfohlener Schutzimpfungen
Des Weiteren können gemäß § 6 AsylbLG auch sonstige, über die genannten Sachverhalte hinausgehende ärztliche Leistungen im Einzelfall gewährt werden, wenn diese zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich sind. Hierfür ist allerdings die vorherige Genehmigung durch die zuständige Behörde einzuholen.

Welche Unterlagen werden für einen Praxisbesuch benötigt?

Im Falle einer Erkrankung muss der Behandlungsschein beim Sozialamt der Stadt Drolshagenabgeholt werden. Im Notfall, z.B. an einem Wochenende, kann ein Arzt direkt aufgesucht werden und der Behandlungsschein wird am darauffolgenden Werktag ausgestellt.

Info:
Stadt Drolshagen, Gerhard Lütticke
Tel. 02761 970 151
E-Mail g.luetticke@drolshagen.de

Dürfen Flüchtlinge im Notfall einen Krankenwagen anfordern?

Flüchtlinge sind berechtigt, im Notfall einen Krankenwagen zu rufen.

Wer übernimmt die Kosten für verordnete Medikamente?

Flüchtlinge müssen für verordnete Medikamente den üblichen Eigenanteil selber bezahlen.

Sind Flüchtlinge von der Eigenzuzahlung bei stationären Aufenthalten befreit?

Nein, auch Asylbegehrende zahlen im Falle einer stationären Behandlung den anfallenden Eigenanteil.

An wen können sich von Gewalt betroffene Flüchtlingsfrauen wenden?

Flüchtlingsfrauen können das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" des Bundes in Anspruch nehmen. Das Hilfetelefon kann bei Bedarf einen externen Dolmetscherdienst einschalten. Frauen, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, können sich jederzeit direkt mit ihren Anliegen an das Hilfetelefon weden, auch wenn Sie bereits Kontakt zu Unterstützungseinrichtungen vor Ort haben. Hier wird geholfen:

Frauen helfen Frauen e.V.
Friedrichstr. 24
57462 Olpe
Tel.: 02761 1722
E-Mail: frauenberatungsstelle-olpe@gmx.de
Internet: www.frauenhelfenfrauen-olpe.de

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": 08000 116 016; www.hilfetelefon.de

Vertraulich - kostenfrei - mehrsprachig - rund um die Uhr

Wo bekommen schwangere Flüchtlingsfrauen zusätzliche Unterstützung und Beratung?

Schwangere Flüchtlingsfrauen können sich an die Schwangerschaftsberatungsstellen wenden.

Mirjam - Frauenwürde NRW e. V.
- Beratungsstelle für Schwangerschaft -
Löherweg 4
57462 Olpe
Tel.: 02761 838717
E-Mail: beratungsstelle-mirjam@gmx.de
Internet: www. frauenwuerde.de/beratungsstelle.html

Die "Bundesstiftung Mutter und Kind" stellt Mittel z.B. für die Erstausstattung des Kindes sowie die Betreuung des Kleinkindes. Die Zuschüsse werden nicht als Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet. Höhe und Dauer der Hilfe richten sich nach den persönlichen Umständen aber auch nach der Gesamtzahl der Antragstellerinnnen in Notlagen. Die Bundesstiftung begründet keine Rechtsansprüche. Die Antragstellung erfolgt über die Schwangerschaftsberatungsstellen.

Haben Flüchtlingsfrauen und deren Kinder ein Anrecht auf die Aufnahme in ein Frauenhaus?

Das Land Nordrhein-Westfalen will mit unterschiedlichen Maßnahmen die Hilfen für Flüchtlinge verbessern. Die Frauenhäuser erhalten Zuschüsse für die Unterkunft und Betreuung der aufgenommenen Frauen und ihrer Kinder, soweit für die Übernahme dieser Kosten kein Kostenträger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zur Verfügung steht. Das Frauenhaus Olpe ist das einzige Schutzhaus im Kreis Olpe.

In Olpe
Frauen helfen Frauen e.V.
Friedrichstr. 24
57462 Olpe
Tel.: 02761 834684, Erstkontakt ist nur telefonisch möglich!

Wo finden Flüchtlingsfrauen Hilfe, wenn sie zur Prostitution gezwungen werden?

Im Kreis Olpe besteht die Möglichkeit, sich bei der Opferschutzbeauftragten der Kreispolizeibehörde Olpe zu informieren.

Barbara Eßing-Sieler
Kortemickestraße 2
57462 Olpe
Tel.: 02761 9269-6130
E-Mail: barbara.essing-sieler@polizei.nrw.de
Internet: www.vielfalt-statt-gewalt.de

Frauen, die sich prostituieren, finden Hilfe bei der Prostituierten- und Ausstiegsberatung für Mädchen und Frauen.

TAMAR
Feldmühlenweg 17
59494 Soest
Tel.: 02921 371244
E-Mail: info@tamar-hilfe.de

Besteht eine Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

Ja, Schulpflicht besteht auch für Flüchtlingskinder. Das Sozialamt der Stadt Drolshagen meldet die Schüler bei der Schule an. Ein ehrenamtlicher Betreuer oder ein/e Mitarbeiter/-in der Stadtverwaltung begleiten das Kind un ein Elternteil zur Anmeldung. Dann erfolgt die Erstuntersuchung beim Gesundheitsamt im Kreishaus in Olpe. Danach werden die Eltern schriftlich informiert, ab wann das Kind die Schule besuchen kann. Momentan kann das einige Tage evtl. Wochen dauern.

Haben Flüchtlingskinder Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Ja, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das Antragsformular ist erhältlich beim Sozialamt der Stadt Drolshagen.

Info
Gerhard Lütticke
Hagener  Straße 9a
57489 Drolshagen
Tel.: 02761 970151
E-Mail: g.luetticke@drolshagen.de

Erhalten schulpflichtige Flüchtlingskinder Zuschüsse für die Anschaffung von Lernmaterial?

Ein Zuschuss für Lernmaterial erfolgt aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes (Pauschale pro Schuljahr und schulpflichtiges Kind). Das Antragsformular ist erhältlich beim Sozialamt der Stadt Drolshagen.

Info
Gerhard Lütticke
Hagener Straß 9a
57489 Drolshagen
Tel.: 02761 970151
e-Mail: g.luetticke@drolshagen.de

Dürfen Kinder von Flüchtllingen in den Kindergarten?

Flüchtlingskinder können von ihren Eltern im Kindergarten angemeldet werden. Falls der entsprechende Kindergarten eine Warteliste hat, werden sie nach Anmeldedatum auf der Warteliste vermerkt.

Wie kann ich helfen, wenn ich eine oder mehrere Fremdsprachen spreche?

Dolmetscher
Wir suchen dringend Privatpersonen, vorwiegend mit guten Sprachkenntnissen in:
Englisch, Arabisch, Französisch, Albanisch (aber auch weiteren Sprachen wie Chinesisch, Serbisch etc.). Wir brauchen Sie bei der Ankunft der Flüchtlinge, aber auch zum Telefonieren, Ausfüllen von Formularen und so weiter. Haben Sie Interesse, dann wenden Sie sich bitte an die Stadt Drolshagen:

Flüchtlingshilfe Drolshagen
Angelika Schlicht
Tel.: 02761 970116
E-Mail: a.schlicht@drolshagen.de

Sprachlehrer/-innen in Drolshagen
Es gibt inzwischen einige Sprachkurse, die für Flüchtlinge angeboten werden, momentan in Drolshagen und Bleche. Die Kurse werden angeboten für Analphabeten, Einsteiger, Fortgeschrittene und weit Fortgeschrittene. Wir suchen auch Personen, die Einzelstunden geben, auch auf den Dörfern.

Wer Interesse hat Deutsch zu unterrichten, wendet sich bitte an:
Dagmar Bayer, Tel. 02761 71729
Marlis Kramer, Tel. 02761 840606

Weiterbildung für Sprachlehrer/-innen
Die Volkshochschule ist eine wichtige Anlaufstelle, wenn man sich in den Sprachunterricht aktiv einbringen möchte. Hier werden Weiterbildungen für ehrenamtliche Sprachlehrer/-innen angeboten.

Info
VHS Olpe - Bildungsberatung
Jochen Voß
Tel.: 02761 923634
E-Mail: j.voss@vhs-kreis-olpe.de

VHS Olpe - Sprachen und Integration, Grundbildung für Erwachsene
Thomas Feldmann
Tel.: 02761 923637
E-Mail: t.feldmann@vhs-kreis-olpe.de

Wie ist die ehrenamtliche Tätigkeit versichert?

Organisierte Ehrenamtliche sind über den jeweiligen Träger versichert (z.B. Caritas, DRK, Kirche, Verein, etc.).

Werden ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Auftrag und nach Weisung der Kommune tätig, besteht für sie Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung der Kommune.

Personen, die sich rein privat und aus eigener Initiative in der Flüchtlingshilfe engagieren, handeln nicht im Auftrag der Kommune oder einer Organisation. Eine Absicherung erhalten diese Helferinnen und Helfer gegebenenfalls über eine eigene private Haftpflichtversicherung.

Werden Fahrtkosten erstattet, die im Rahmen des Ehrenamtes entstanden sind (z.B. für Arztfahrten, Einkaufsbegleitung etc.)?

Ehrenamtler haben keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten für Fahrten, die nicht ausdrücklich im Auftrag der Stadt Drolshagen erfolgen. Ehrenamtliche, die einen Auftrag der Stadt Drolshagen erhalten, klären eine Kostenerstattung immer vor einer Fahrt ab.

Für Einkäufe, Fahrten zum Ausländeramt etc. stellt die Stadt Drolshagen einen Kleinbus für Fahrten mit Flüchtlingen zur Verfügung. Ansonsten können Flüchtlinge mit dem Bus zum Arzt oder Ausländeramt fahren. Die meisten Flüchtlinge verfügen über ein Busticket und ausreichend Zeit um öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. In Ausnahmefällen kann ein Fahrdienst durch die Flüchtlingshilfe Drolshagen organisiert werden und muss mit dem Sozialamt abgestimmt werden.

Haben Flüchtlinge Anrecht auf einen verbilligten Tarif bei Bus- und Bahnfahrten?

Flüchtlinge haben die Möglichkeit, eine MobilitätsCard (Sozialticket) zu beantragen. Mit der MobilitätsCard der VWGS kann im gesamten Kreis Olpe sowie Kreis Siegen-Wittgenstein einen Monat lang gefahren werden, Kosten 29,90 €. Infos bei der Stadt Drolshagen oder auf www.kreis-olpe.de.

Dürfen Flüchtlinge auf Kosten der Kommune ein Taxi benutzen, um alltägliche Dinge zu erledigen?

Nein, Taxifahrten sind aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Haben Flüchtlinge Rundfunkgebühren zu zahlen?

Nein, Flüchtlinge sind von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.

Haben Flüchtlinge das Recht, in eine angemietete Wohnung zu ziehen?

Die Stadt Drolshagen hat privaten Wohnraum für Flüchtlinge angemietet und bringt hauptsächlich Familien mit Kindern, alleinerziehende Frauen und alleinstehende Frauen in diesen Wohnungen unter. Asylanten, die aufgrund einer Arbeitsaufnahme finanziell unabhängig sind, haben die Möglichkeit, eigenverantwortlich in eine privat angemietete Wohnung umzuziehen.

Wie gelangen die Flüchtlinge nach Drolshagen?

Die Flüchtlinge werden mit nur wenigen Tagen Vorlauf von der Bezirksregierung in Arnsberg nach Drolshagen zugewiesen. Pro Woche sind das zurzeit durchschnittlich 20 Personen.

Diese Menschen haben für einige Tage in einer Erstaufnahme-Einrichtung gelebt. Die Zuteilung zu einer Erstaufnahme-Einrichtung erfolgt durch den Bund un hängt von aktuellen Kapazitäten ab. Daneben spielt es eine Rolle, in welcher Außenstelle des Bundesamtes das Heimatland der asylbegehrenden Person bearbeitet wird, denn nicht jede Außenstelle bearbeitet jedes Herkunftsland. Zudem bestehen Aufnahmequoten für die einzelnen Bundesländer. Diese legen fest, welchen Anteil Asylbewerber jedes Bundesland aufnehmen muss und werden nach dem "Königssteiner Schlüssel" festgesetzt. Dieser Verteilungsschlüssel wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet (Verteilungsquote Nordrhein-Westfalen: 21,24).

Über welche Ausweispapiere verfügen Flüchtlinge?

Die Flüchtlinge verfügen über eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung, die sie auf Verlangen vorlegen können, um sich auszuweisen. Flüchtlinge, die noch nicht durch das Bundesamt registriert sind, weisen sich durch eine BüMA aus (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender).

Was ist der Unterschied zwischen "Gestattung" und "Duldung"?

Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel und begründet selbst keinen rechtmäßigen Aufenthalt im Sinne des Aufenthaltsgesetzes. Das Anwesenheitsrecht zur Durchführung des Asylverfahrens beruht bereits unmittelbar auf Artikel 16a Grundgesezt (GG). Wer das Bundesgebiet erreicht und sein Asylbegehren zum Ausdruck bringt, muss aufgenommen werden und erhält Gelegenheit, einen Asylantrag zu stellen. Die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung hat daher bloßen Nachweischarakter.

Personen, die erstmals einen Antrag stellen, erhalten stets eine Aufenthaltsgestattung, die mit der Erstaufnahme regelmäßig vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt wird. Fällt die Verpflichtung weg, in einer sogenannten Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, werden die Antragsteller auf die Städte und Landkreise weitervereteilt. Von diesem Zeitpunkt sind die lokalen Ausländerbehörden für Verlängerungen oder Neuausstellungen der Ausenthaltsgestattung zuständig.

Stellt jemand ein weiteres Mal einen Antrag, erhält er/sie wieder eine Aufenthaltsgestattung, wenn dieses sogenannte Folgebegehren dem Bundesamt Anlass gibt, ein weiteres Asylverfahren durchzuführen. Andernfalls erhält er/sie nur noch eine Duldung. Geduldete sind Personen, die aktuell ihrer Ausresepflicht nicht nachgekommen sind oder nachkommen konnten. Sofern Sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, wird mit Ihnen zunächst die freiwillige Ausreise erörtert. Erst wenn keine freiwillige Ausreise erfolgt und keine weiteren Duldungsgründe vorliegen, erfolgt, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, die Abschiebung.

Wie ist die Sicherheit der Flüchtlinge in ihren Unterkünften gewährleistet?

Besondere Sicherheitsvorkehrungen sind nicht verpflichtend vorgesehen. Bedarfslagen, die die Einführung von Sicherheitsvorkehrungen erforderlich gemacht hätten, haben sich im Stadtgebiet bisher nicht ergeben. Die zuständige Kreispolizeibehörde hat mitgeteilt, dass ein erhöhtes Aufkommen an Einsätzen nicht zu verzeichnen ist. Sämtliche Flüchtlingsunterkünfte sind durch die zuständige Polizeibehörde gesondert erfasst worden. Es wird vermehrt Streife gefahren.

Wie kann ich unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskindern Unterstützung leisten?

Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,gehören zu den schutzbedüftigen Personen gemäß EU-Aufnahmerichtlinie. Diese Kinder und Jugendlichen haben nach dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (UN-Kinderrechtskonvention) ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebrcht, versorgt und betreut zu werden.
Unbegleitete minderjährige Ausländer sind von Rechts wegen mit inländischen Kindern und Jugendlichen gleich zu stellen. Gemäß der UN-Kiderrechtskonvention sowie der EU-Aufnahmerichtlinie und dem deutschen SGB VIII sind Kinder Menschen unter 18 Jahren.

Zur Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher wurden beim Bundesverwaltungsamt eine "Bundestelle" un bei den Ländern "Landesstellen" eingerichtet. Nähere Auskünfte und Informationen zur Unterstützung dieser Kinder und Jugendlicher erteilt das Jugendamt des Kreises Olpe, Tel. 02761 810.