Für alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mit Haupt- oder einziger Wohnung in Drolshagen gemeldet sind, kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Die Gültigkeit beträgt maximal 3 Monate und kann nur in Ausnahmefällen beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- 1 biometrisches Passbild
- kann im Bürgerbüro vor Ort bei der Beantragung erstellt werden (außer bei Babys u. Kleinkindern!), alternativ bei zertifizierten Fotografen die ein Foto mit QR Code erstellen und in die Foto Cloud hochladen können.
- Ihren alten Personalausweis oder Kinderreisepass (soweit vorhanden)
- Personenstandsurkunden im Original
- Bei ledigen Personen: Geburtsurkunde
- Bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten Personen: Heiratsurkunde
- Bei Namensänderungen: Mitteilung über Namensänderung
- Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres werden folgende Unterlagen benötigt:
- Unterschrift beider/bzw. eines Elternteils (wohnen beide Eltern in einem gemeinsamen Haushalt, benötigen wir die Unterschrift beider Eltern, wohnt nur ein Elternteil mit dem Kind zusammen, reicht dessen Unterschrift aus.)
- Ein Erziehungsberechtigter und das minderjährige Kind müssen den Antrag gemeinsam stellen.
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises beträgt 10,00 €.
Foto vor Ort: 6,00 €