Die Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen erfolgt auf Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) und beinhaltet mehrere formale Verfahrensschritte. Ein Aspekt ist dabei die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ermöglicht es, alle betroffenen Belange systematisch zu sammeln. In der anschließenden Abwägung werden alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Das Baugesetzbuch sieht zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor:
Unterschieden wird zwischen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung
Bei der frühzeitigen Beteiligung wird, wie der Name bereits sagt, möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über Planalternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert.
Bereits in dieser frühzeitigen Phase der Planung haben Sie die Möglichkeit, Anregungen, Bedenken oder Änderungsvorschläge einzubringen.
Die zweite Stufe der Beteiligung ist die Offenlegung des Planentwurfs, welcher bereits einen ausgereiften Stand aufweist. Für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, wird der Planentwurf mit der Begründung und der nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind in diesem Verfahrensschritt bereits berücksichtigt. Während der Auslegung können alle Bürgerinnen und Bürger, Anregungen und Bedenken in Form einer Stellungnahme abgeben oder zu Protokoll geben. Nach Ablauf der Auslegungsfrist werden die eingereichten Anregungen und Bedenken seitens der Verwaltung aufbereitet (Abwägung) und der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Satzungsbeschlusses zur Entscheidung vorgelegt.
Aktuelle Beteiligungen der Öffentlichkeit
Laufende Beteiligungsverfahren finden Sie auf dem Beteiligungserver des Landes Nordrhein-Westfalen.
Während des Veröffentlichungszeitraums können Sie dort die Planunterlagen vollständig einsehen und herunterladen. Auch haben Sie die Möglichkeit, Anregungen, Bedenken oder Änderungsvorschläge direkt einzubringen.