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Osterfeuer anmelden

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Anmeldung von Osterfeuern

Im Rahmen der Brauchtumspflege zur Osterzeit weist die Stadt Drolshagen auf die geltenden Bestimmungen für das Abbrennen von Osterfeuern hin. Eine Durchführung ist genehmigungspflichtig und setzt die rechtzeitige Anmeldung beim Ordnungsamt voraus.

1. Voraussetzungen

Ein Osterfeuer wird nur dann als Brauchtumsfeuer anerkannt, wenn es von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Organisation, einem Verein oder einer Glaubensgemeinschaft als öffentliche Veranstaltung durchgeführt wird.

Pro Ortsteil ist grundsätzlich nur ein Feuer im Außenbereich zulässig.

Innerhalb geschlossener Wohnbebauung ist das Entzünden von Osterfeuern untersagt.

2. Sicherheitsabstände

Zur Gewährleistung des Brandschutzes sind folgende Mindestabstände zwingend einzuhalten:

200 m zu im Zusammenhang bebauten Ortsteilen.

100 m zu Gebäuden, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, sowie zu Waldflächen.

25 m zu sonstigen baulichen Anlagen.

50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen.

10 m zu befestigten Wirtschaftswegen.

3. Zulässige Brennstoffe

Es dürfen ausschließlich unbehandeltes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt oder sonstige Pflanzenreste verbrannt werden.

4. Anmeldung und Fristen

Die Anmeldung muss spätestens bis zum 23. März 2026 beim Ordnungsamt eingereicht werden. Hierzu sind folgende Unterlagen erforderlich:

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular. (Hier geht es zum Antrag)

Ein detaillierter Lageplan mit Kennzeichnung der exakten Abbrennstelle.