Im Juni 2021 wurde die Entscheidung über die Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und die Offene Ganztagsschule/Übermittagsbetreuung getroffen.
Die Landesregierung und die Kommunen entlasten aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen weiterhin die Familien in Nordrhein-Westfalen. Die Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschulen, die Übermittagsbetreuung sowie weitere Betreuungsformen werden für das Schuljahr 2020/21 wie folgt erstattet:
| Februar 2021 | 100 % |
| März 2021 | 50 % |
| April 2021 | 50 % |
| Mai 2021 | 50 % |
Für die bereits gezahlten Elternbeiträge hat die Stadt Drolshagen eine Erstattung veranlasst.