Nach § 11 Abs. 5 der Satzung der Stadt Drolshagen über die Erhebung von Kanalan-schlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Ab-wasserabgabensatzung) werden die auf dem Grundstück nachweislich verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge abgezo-gen. Der Gebührenpflichtige ist verpflichtet, den Nachweis der verbrauchten oder zurück-gehaltenen Wassermenge durch einen auf seine Kosten eingebauten, ordnungsgemäß funktionierenden Wasserzähler zu führen, der den Bestimmungen des Eichgesetzes nach § 33 Abs. 2 MessEG zur Verwendung von Messgeräten entspricht und nach Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren gegen einen geeichten Zähler auszutauschen und bei der Stadt Drolshagen anzumelden ist.
Einen privaten Wasserzähler können Sie hier anmelden.
Alternativ können Sie auch diesen QR-Code nutzen, oder dieses PDF ausfüllen.