Ab Montag, den 20.12.2021, ist ein Besuch in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Drolshagen nur noch mit einem sog. 3G-Nachweis möglich.
Die Besucherinnen und Besucher müssen für Vor-Ort-Termine nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
Bei einem Besuch in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Drolshagen muss deshalb ein entsprechender Nachweis zusammen mit einem amtlichen Ausweis bzw. Nachweis mitgeführt werden. Der Nachweis ist bei der Vorsprache vorzuweisen. Das Tragen einer medizinischen Maske innerhalb der Gebäude ist weiterhin verpflichtend.