Jährlich ist öffentlich bekannt zu machen, welche Zusatzstoffe dem Trinkwasser zugesetzt werden. Gleichzeitig ist die Wasserhärte mitzuteilen.
Die entsprechenden Angaben können der nachstehenden öffentlichen Bekanntmachung entnommen werden.
Öffentliche Bekanntmachung der Aufbereitungsstoffe und Wasserhärtegrad