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Titelbild Politik

Europawahl 2024

Allgemeine Informationen

Am Sonntag, den 09.06.2024 findet die Wahl zum europäischen Parlament statt.

Die Wählerinnen und Wähler bestimmen dann, welche Parteien und Abgeordnete ins Europaparlament einziehen.

Bei der Europawahl werden insgesamt 720 Abgeordnete gewählt, 96 davon in Deutschland.

Die Abgeordneten des europäischen Parlaments werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 I Grundgesetz, die am Wahltag:


das 16. Lebensjahr vollendet haben,

ihren Hauptwohnsitz in Drolshagen und seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben und

nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Auch im Ausland lebende Deutsche können, unter bestimmten Voraussetzungen, an der Europawahl teilnehmen. Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten der Bundeswahlleitung.


Darüber hinaus sind die Drolshagener Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die die Staatsangehörigkeit der übrigen Mitgliedsländer der Europäischen Union besitzen (Unionsbürger) und am Wahltag:


das 16. Lebensjahr vollendet haben,

ihren Hauptwohnsitz in Drolshagen und seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben und

nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Unionsbürger können frei entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in Drolshagen oder in ihrem Heimatland ausüben möchten. Wenn Sie Ihr Wahlrecht erstmals in Drolshagen ausüben wollen, muss hierfür bis zum 19. Mai 2024 ein formeller Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Bei allen nachfolgenden Europawahlen erfolgt der Eintrag in das Wählerverzeichnis von Amts wegen, also automatisch. Sollten Sie bereits bei einer zurückliegenden Europawahl einen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt haben, ist daher eine erneute Antragstellung nicht erforderlich.


Sie sind nicht sicher, ob Sie bereits im Wählerverzeichnis eingetragen und damit in Drolshagen wahlberechtigt sind? Hierzu können Sie sich gerne im Bürgerbüro unter 02761/970-185 melden.

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden in Drolshagen per Post zugestellt. Die Zustellung erfolgt bis spätestens zum 19.05.2024. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins. Dieser kann für die Briefwahl genutzt werden.

Informationen zur Briefwahl

Briefwahlantrag online zur Europawahl nicht mehr möglich

Die Online-Beantragung steht leider nicht mehr zur Verfügung, da die Stadtverwaltung die rechtzeitige Postzustellung der Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag nicht mehr sicherstellen kann.

Sie haben aber die Möglichkeit, den Antrag auf Briefwahl noch bis Freitag, den 07.06.2024, 18.00 Uhr im Bürgerbüro der Stadt Drolshagen zu stellen.

Wer am Wahltag wegen plötzlicher Erkrankung nicht zur Wahl ins Wahllokal gehen kann, kann noch durch Briefwahl wählen.
Damit Sie per Briefwahl wählen können, müssen Sie einen Antrag bei der Stadtverwaltung Drolshagen stellen. Dieser Antrag kann schriftlich, oder mündlich im Bürgerbüro der Stadt Drolshagen, Am Mühlenteich 1 in Drolshagen noch bis 15.00 Uhr am Wahltag gestellt werden.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 08.06.2024, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie:
Wer den Antrag auf Briefwahl für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Sollten Sie die Briefwahlunterlagen auch für einen andern Wahlberechtigten in Empfang nehmen wollen, müssen Sie dies durch eine weitere schriftliche Vollmacht nachweisen.

Öffnungszeiten Bürgerbüro


Montag

8.00 - 12.30 Uhr und
14.00 – 16.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag

8.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 17:30 Uhr

Mittwoch und Freitag

8.00 - 12.30 Uhr

jeden 1. und 3. Samstag im Monat

10.00 - 12.00 Uhr


Wahllokale

Eine Übersicht der Wahllokale in Drolshagen finden Sie hier:


Übersicht Wahllokale


Ihr Wahllokal können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.

Informationen für Unionsbürger/innen

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!


Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchte, muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Hier werden zwei Möglichkeiten unterschieden:


  • Eintragung von Amts wegen
    Wenn Sie sich schon einmal in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde zur Europawahl haben eintragen lassen, werden Sie bei den folgenden Europawahlen automatisch von Amts wegen eingetragen, wenn Sie nicht zwischendurch wieder ins Ausland verzogen sind.
  • Eintragung auf Antrag
    Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.



Weitere Infos sowie den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.

Informationen für Auslandsdeutsche

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.


Alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zur Europawahl für im Ausland lebende Deutsche sowie auch den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis mit Wahlscheinantrag finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

Informationen für Wahlhelfer

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden von den Wahlämtern einberufen. Durch die Stadtverwaltung erhalten die Wahlhelfer/innen umfassende Informationen über die erforderlichen Tätigkeiten am Wahlsonntag. Nähere Informationen erhalten Sie unter 02761/970-110

Stimmzettel für Blinde und Sehbehinderte

Blinde und Sehbehinderte können beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. (BSVNRW) Wahlhilfepakete für die Europawahl bestellen. Sie können kostenlos unter der Tel. (02159) 96 55-15 angefordert werden.

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