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Titelbild Bürgerservice
16.06.2025

Westenergie Klimaschutzpreis 2025 in der Stadt Drolshagen

Gemeinsam mit der Westenergie AG vergibt die Stadt Drolshagen auch in diesem Jahr wieder den Klimaschutzpreis für Projekte, die dem Klima und der Umwelt zugutekommen und für die Öffentlichkeit nutzbar sind. Bewerben Sie sich jetzt!

In Drolshagen werden folgende Preisgelder vergeben:

1. Platz: 500 €

2. Platz: 300 €

3. Platz: 200 €

Anmeldungen sind bis zum 14. September 2025 über den Link https://klimaschutzpreis.westenergie.de/bewerbungsformular oder den untenstehenden QR-Code möglich.

Weiterführende Informationen

Informationen der Westenergie AG:

Der Westenergie Klimaschutzpreis ist eine Initiative der Westenergie AG und wird unter anderem in Zusammenarbeit mit der Stadt Drolshagen vergeben. Jährlich werden Projekte ausgezeichnet, die dem Klima und der Öffentlichkeit zugutekommen. Näheres erfahren Sie unter: westenergie.de/klimaschutzpreis. Bewerben Sie sich einfach selbst oder erzählen Sie anderen aktiven Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt Drolshagen vom Klimaschutzpreis. Auch Vereine, Firmen und Institutionen können teilnehmen. Melden Sie sich mit Ihrem bereits durchgeführten Projekt unter dem nachfolgenden Link an – gerne auch mit Fotos. Alle Projekte zum Klimaschutz sind willkommen.

Bitte beachten Sie: Ihr Projekt kann nur berücksichtigt werden, wenn es der Allgemeinheit in Drolshagen zugutekommt und für die Bevölkerung nutzbar ist. Alle Teilnahmebedingungen finden Sie hier:

Teilnahmebedingungen Westenergie Klimaschutzpreis:

  • Teilnehmen kann jede natürliche und juristische Person (Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Unternehmen, sonstige Institutionen wie Schulen und KiTas) einer Kommune, die auf lokaler Ebene Projekte zum Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt hat und die der Allgemeinheit zugutekommen.
  • Zugelassen sind alle Projekte zum Wohl und Schutz des Klimas, der Umwelt sowie der Natur, die von der Öffentlichkeit nutzbar sind.
  • Privatpersonen und Vereine dürfen nur teilnehmen, wenn ihre Projekte der Allgemeinheit zugutekommen und öffentlich zugänglich/nutzbar sind. D. h., dass die Refinanzierung von z. B. PV-Anlagen, Wärmepumpen, LED-Umrüstungen nicht möglich ist!
  • Minderjährige dürfen mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten teilnehmen, wenn deren Erlaubnis vorliegt. Eine Preisgeldauszahlung erfolgt auf das Konto der Erziehungsberechtigten.
  • Preisträgerinnen und Preisträger der Vorjahre können sich mit anderen Projekten neu bewerben, nicht aber mit dem bereits geförderten Projekt. Ein Projekt, das bereits gefördert wurde, kann nicht noch einmal gefördert werden.
  • Die Projekte müssen klar von anderen Westenergie Initiativen (zum Beispiel Westenergie aktiv vor Ort) abgrenzbar sein.
  • Die Projekte müssen umgesetzt sein.
  • Selbständige dürfen keine Projekte einreichen, die ihrem Geschäftsfeld zuträglich sind (z.B. Imkerin oder Imker stellt Bienenstöcke auf).
  • Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- oder Mandatsträger dürfen nicht teilnehmen, auch nicht in anderer Funktion, wenn sie ein weiteres Amt (z.B. Vorsitz eines Vereins) ehrenamtlich innehaben.
  • Die Kommunen selbst können keine Projekte einreichen und dürfen auch nicht Geldempfänger sein.
  • Eine Jury aus Kommunalverwaltung und Westenergie entscheidet gemeinsam entsprechend der Westenergie Teilnahmebedingungen über die Preisvergabe.

Kontakt

Nora Bucher  »
Klimaschutzmanagerin
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-164 (Derzeitige Erreichbarkeit:: Montag, Dienstag, Donnerstag)
Fax: 02761 970-201
E-Mail oder Kontaktformular