In den kommenden Tagen werden die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2025 an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versendet. Diese Bescheide enthalten nicht nur die festgesetzte Grundsteuer, sondern auch alle weiteren Grundbesitzabgaben wie Abwasser-, Abfall- sowie Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren. Hier möchten wir Sie umfassend über die Änderungen und Hintergründe informieren.
Grundsteuerreform: Hintergrund und Umsetzung in Drolshagen
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Grundlage der Grundsteuerbemessung für verfassungswidrig erklärt, woraufhin eine Reform durchgeführt wurde, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Die für 2025 geltenden Hebesätze für die Grundsteuer wurden an die neuen Regelungen angepasst.
Die Stadt Drolshagen wird folgende einheitliche Hebesätze anwenden:
Von der Möglichkeit differenzierte Hebesätze nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken zu erheben, wird im Jahr 2025 aufgrund noch bestehender Rechtsunsicherheiten kein Gebrauch gemacht. Insgesamt rechnet die Stadt Drolshagen wie im Vorjahr mit Grundsteuererträgen in Höhe von rund 2,6 Mio. €, womit die Reform aufkommensneutral umgesetzt wird.
Beschluss der Gebührenanpassungen
Neben den neuen Hebesätzen für die Grundsteuer hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig verschiedene Gebührenanpassungen für 2025 beschlossen. Diese basieren auf nachzuholenden Kostenunterdeckungen aus Vorjahren und der aktuellen Kostenentwicklung.
Abwassergebühren:
Abfallgebühren:
Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren:
Hundesteuer:
Zuständigkeiten und Ansprechpartner
Die Bewertung Ihres Grundstücks sowie die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wurden durch das zuständige Finanzamt vorgenommen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt. Hotline-Nr. Finanzamt: 02761/963-1959
Die Stadtverwaltung ist für die Festlegung der Hebesätze, die Berechnung der Gebühren sowie die Erstellung der Grundbesitzabgabenbescheide zuständig. Bei Fragen zu den Bescheiden stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Fälligkeiten und Zahlungstermine
Die Zahlungstermine für Abschläge auf die Steuern und Gebühren:
Soweit ein Abbuchungsauftrag vorliegt, werden die Teilbeträge automatisch abgebucht. Sollten Sie noch keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, können Sie das hier veranlassen.
Wichtige Hinweise
Umfassende Informationen zur Grundsteuerreform und zur Berechnung der neuen Grundsteuer finden Sie auf der Webseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter:
www.finanzverwaltung.nrw.de/grundsteuer
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung nur für Fragen zu den Grundsteuerbescheiden und Hebesätzen zuständig ist. Für Anliegen, die die Bewertung Ihres Grundstücks oder den Grundsteuermessbetrag betreffen, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.