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Titelbild Bürgerservice
06.01.2025

Stadtverordnetenversammlung hat am 12.12.2024 den Haushaltsplan 2025, die Grundsteuerhebesätze sowie verschiedene Steuer- und Gebührensätze beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drolshagen hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 den Haushaltsplan 2025 bei 16 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen mit großer Mehrheit beschlossen. Zuvor war der dem Rat am 07.11.2024 von Bürgermeister Uli Berghof zugeleitete Entwurf des Haushaltsplanes 2025 in den Fraktionen und Fachausschüssen intensiv beraten worden.

Der Haushaltsplan bildet die Grundlage für Haushaltswirtschaft der Stadt Drolshagen. Er geht von Erträgen in Höhe von rd. 34,25 Mio. € und unter Berücksichtigung eines bereits zum Abzug gebrachten sog. globalen Minderaufwandes von Aufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 37,8 Mio. € aus. Das sich daraus ergebende Defizit beläuft sich auf rd. 3,55 Mio. € und kann aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Der Haushaltsplan 2025 gilt damit als fiktiv ausgeglichen.

Größte Ertragsposition ist mit 9,7 Mio. € die Gewerbesteuer, gefolgt vom Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit rd. 8,45 Mio. €. Größte Aufwandsposition ist die Kreis- und Jugendamtsumlage mit rd. 12,68 Mio. €, an Personalaufwendungen werden rd. 6,9 Mio. € erwartet.

Das Gesamtvolumen der Investitionstätigkeit beträgt rd. 12 Mio. €. Für Sanierungs-, Erneuerungs- und Erschließungsmaßnahmen an Straßen und Wirtschaftswegen (inkl. Maueranlagen) sowie am Kanalnetz stellt der Haushaltsplan rd. 4 Mio. € und für die Anschaffung von Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen der Feuerwehr sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Löschwasserversorgung rd. 900.000 € bereit. Darüber hinaus laufen alle Vorbereitungen für Investitionen in einer Größenordnung von rd. 14 Mio. € in die beiden Grundschulstandorte Drolshagen und Schreibershof in den kommenden zwei Jahren.

Der Haushaltsplan 2025 steht hier zum Download bereit.

Die für das Jahr 2025 geltenden Hebesätze für die Grundsteuer mussten auf die neuen Regelungen der Grundsteuerreform angepasst werden. Die Stadt Drolshagen wird mit einem Hebesatz von 293 v.H. für die Grundsteuer A und 695 v.H. für die Grundsteuer B einen jeweils einheitlichen Hebesatz anwenden. Von der neu geschaffenen Möglichkeit, nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken differenzierte Hebesätze zu erheben, wird zumindest in 2025 kein Gebrauch gemacht. Als Folge der Reform wird es zu Veränderungen der Grundsteuerlast kommen; insgesamt kalkuliert die Stadt Drolshagen aber wie im Vorjahr mit rd. 2,6 Mio. € an Grundsteuererträgen. Die Reform wird damit in Drolshagen entgegen allgemeiner Medienberichterstattung aufkommensneutral umgesetzt.

Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt unverändert zum Vorjahr 489 v.H..

Jeweils einstimmig von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden nachfolgende, ab 2025 geltenden Gebührensätze. Bei der Abwasserbeseitigung, der Abfallentsorgung sowie im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes sind kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenentwicklungen basieren einerseits auf nachzuholenden Kostenunterdeckungen aus Vorjahren sowie der Kostenentwicklung in diesen Bereichen.

Abwassergebühren

-      Schmutzwassergebühr 4,53 €/cbm (bisher 3,76 €/cbm)

-      Klärkostenbeitrag 1,99 €/cbm (bisher 2,10 €/cbm)

-      Niederschlagswassergebühr 0,58 €/m² (bisher 0,50 €/m²)

Abfallgebühren

-      Restabfall 1,85 €/Liter Restabfallvolumen (bisher 1,30 €)

-      Bioabfall 0,54 €/Liter Bioabfallvolumen (bisher 0,51 €)

Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren

-      Straßenreinigungsgebühren 1,16 € je Frontmeter (bisher 1,37 €)

-      Winterdienstgebühren 1,91 € je Frontmeter (bisher 1,21 €)

Die Hundesteuer beträgt ab 01.01.2025

-      für die Haltung von einem Hund 85 € (bisher 74 €)

-      für die Haltung von zwei Hunden 104 € je Hund (bisher 90 €)

-      für die Haltung von drei oder mehr Hunden 121 € je Hund (bisher 105 €)

-      für die Haltung eines gefährlichen Hundes 238 € (bisher 207 €)

-      für die Haltung von zwei oder mehr gefährlichen Hunden 397 € je Hund (bisher 345 €).

Die Festsetzung der Steuern und Gebühren erfolgt Ende Januar / Anfang Februar durch Zustellung der jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide. Der erste Abschlagsbetrag ist am 15.02. fällig, weitere Fälligkeitstermine sind der 15.5, der 15.8. und der 15.11. eines jeden Jahres.