Wohngeld kann jeder beantragen, der genügend Einkommen (Rente, Gehalt, etc.) für die eigenen Lebenshaltungskosten zur Verfügung hat, aber nicht ausreichend Einkommen, um auch seine Wohnkosten zu decken. Sowohl Mieter als auch Eigentümer können einen Anspruch auf Wohngeld haben. Im Rahmen einer aktuellen Gesetzesänderung, besonders aufgrund der gestiegenen Energiekosten, sind die Wohngeldsätze erhöht und die Einkommens- und Vermögensgrenzen gesenkt worden.
Nähere Informationen finden Sie unter dem Link der Bundesregierung.
Die Kontaktdaten für eine persönliche Beratung und Unterstützung vor Ort finden Sie in den auf dieser Seite hinterlegten Adressen.
Ansprechpersonen bei der Stadtverwaltung Drolshagen sind:
Frau Wassiliki Thanou und Herr Thorsten Scholemann.