Am 28.10.2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer umfangreiche Einschränkungen zur Bekämpfung der COVID-Pandemie beschlossen. Die Maßnahmen sind bis Ende November befristet. Die Beschlüsse müssen nun in den jeweiligen Coronaschutzverordnungen der Länder umgesetzt werden. In Nordrhein-Westfalen treten diese Maßnahmen voraussichtlich zum 01.11.2020 in Kraft.
U.a. werden Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, geschlossen. Dazu gehören der Freizeit- und Amateursportbetrieb - mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand - auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, die städtischen Sporthallen ab dem 01.11.2020, befristet bis Ende November für den Vereinssport zu schließen.