Die bis zum 27. Mai 2022 geltende Coronaschutzverordnung ordnet keine Maskenpflicht für Wahlräume an. Aber auch ohne diese Pflicht sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken in allen Lebensbereichen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden. So wird in Innenräumen weiterhin das Tragen einer FFP-2-Maske oder einer medizinischen Maske empfohlen.
„Mit dem Aufsetzen einer Maske können wir unsere eigene Gesundheit schützen und zugleich zum Infektionsschutz der ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder, die am Wahltag viele Stunden im Dienste der Demokratie vor Ort sind, beitragen. Entsprechendes gilt für andere Personen, die sich im Wahlraum aufhalten. Da die Urnenwahl nur wenige Minuten dauert, bleibt die Unbequemlichkeit gering“, so Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.
Bereits bewährte Hygieneschutzmaßnahmen werden auch bei dieser Wahl situationsangemessen in den Wahlräumen umgesetzt (z.B. transparente Trennwände zwischen Wahlvorstand und Wahlberechtigten, regelmäßiges Lüften des Wahlraumes) Wer die Wahl nicht über einen längeren Zeitraum beobachten möchte, sollte sich nur so lange wie nötig im Wahlraum aufhalten. „Bitte haben Sie Verständnis, dass der Infektionsschutz auch bei dieser Wahl noch eine Rolle spielt. Niemand sollte sich dadurch vom Gang ins Wahllokal abhalten lassen!“ appellierte der Landeswahlleiter.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 finden Sie unter www.wahlen.nrw