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Landtagswahl 2022

Am 15. Mai 2022 findet die Wahl zum 18. Landtag in Nordrhein-Westfalen statt. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen dann mit ihren beiden Stimmen, welche Parteien und Abgeordnete in den Landtag einziehen.

In den nachfolgenden Punkten können Sie sich zur Landtagswahl 2022 ausführlich informieren:

Allgemeine Informationen

Das Wahlsystem bei der Landtagswahl ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten des Landtages direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt.

Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei.

Wahlberechtigte Personen

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG), die

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Daneben gibt es Ausschlussgründe, wie z. B. den Verlust des Wahlrechts durch Richterspruch.

 

Anforderung von Briefwahlunterlagen

Wer am Wahltag beispielsweise wegen Krankheit oder Abwesenheit nicht zur Wahl ins Wahllokal gehen kann, kann durch Briefwahl wählen.

Damit Sie per Briefwahl wählen können, müssen Sie einen Antrag bei der Stadtverwaltung Drolshagen stellen. Dieser Antrag kann schriftlich oder mündlich im Bürgerbüro der Stadt Drolshagen, Am Mühlenteich 1 in Drolshagen gestellt werden.
Schriftlich kann der Antrag auch durch Fernschreiben, Telefax oder E-Mail gestellt werden. Lediglich eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Schnell und unkompliziert können Sie den Antrag stellen, in dem Sie den Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden.

Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen, besteht ab sofort nicht mehr, da nicht mehr sichergestellt werden kann, dass diese Unterlagen mit der Post rechtzeitig zugestellt werden.

Wer am Wahltag wegen plötzlicher Erkrankung nicht zur Wahl ins Wahllokal gehen kann, kann noch an dem Tag der Wahl bis 15.00 Uhr im Bürgerbüro der Stadt Drolshagen die Briefwahlunterlagen mündlich oder schriftlich beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie:

Wer den Antrag auf Briefwahl für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Sollten Sie die Briefwahlunterlagen auch für einen anderen Wahlberechtigten in Empfang nehmen wollen, müssen Sie dies durch eine weitere schriftliche Vollmacht nachweisen.

Wahlbezirke und Wahlräume

NRW ist in 128 Wahlkreise mit etwa gleich großer Bevölkerungszahl aufgeteilt. Drolshagen ist dem Wahlkreis 128 zugeordnet, der den gesamten Kreis Olpe umfasst. In Drolshagen werden ca. 9.300 Personen zur Stimmabgabe bei der Landtagswahl berechtigt sein.

Das Gebiet der Stadt Drolshagen ist für die Landtagswahl in 16 Stimmbezirke eingeteilt.
Für jeden Stimmbezirk ist ein geeigneter Wahlraum (Wahllokal) bestimmt.

Verschiedene Wahlräume sind auch für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen barrierefrei zugänglich.

Die Zusammenstellung der Wahlräume einschließlich Hinweis zur Barrierefreiheit steht hier als Download-Dokument zur Verfügung.


 

Kontakt

Claudia Zimmermann »
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
Hagener Straße 9
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-110
Fax: 02761 970-200
E-Mail oder Kontaktformular
Andrea Gothe »
Fachbereichsleiterin
Hagener Straße 9
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-115
Fax: 02761 970-200
E-Mail oder Kontaktformular