Diese Webseite verwendet Cookies, um das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Hilfsnavigation
Titelbild Bürgerservice

Dienstleistungen A - Z

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Steuerhebesätze, Gebührensätze, Beitragssätze

1. Steuerhebesätze

  • Grundsteuer A = 317 % 
  • Grundsteuer B = 629 %
  • Gewerbesteuer = 489 %

2. Hundesteuer

  • bei Haltung von einem Hund = 74,00 € / Jahr 
  • bei Haltung von zwei Hunden, je Hund = 90,00 € / Jahr 
  • bei Haltung von drei und mehr Hunden, je Hund = 105,00 € / Jahr 
  • bei Haltung von einem sogenannten "gefährlichen Hund" = 207,00 € / Jahr
  • bei Haltung von zwei oder mehr sogenannten "gefährlichen Hunden", je Hund = 345,00 € / Jahr

3. Vergnügungssteuer

  • für Apparate mit Gewinnmöglichkeiten
    4,7 % des Spieleinsatzes
  • für sonstige Apparate
    • in Spielhallen, je Monat = 35,00 €
    • in Gaststätten, je Monat = 25,00 €

4. Gebührensätze ab 01.01.2023

  • Abfallentsorgungsgebühr

Restabfallgebühr für ein Behältervolumen von
  80 Liter, je Jahr = 104,00 €
120 Liter, je Jahr = 156,00 €
240 Liter, je Jahr = 312,00 € 

Für ein von nur einer Person bewohntes Grundstück beträgt die Restabfallgebühr bei Inanspruchnahme der kleinsten Behältereinheit von 80 Liter jährlich 52,00 €.

Für ein von nur zwei Personen bewohntes Grundstück beträgt die Restabfallgebühr bei Inanspruchnahme der kleinsten Behältereinheit von 80 Liter jährlich 78,00 €.

Bioabfallgebühr für ein Behältervolumen von
  80 Liter, je Jahr =   40,80 €
120 Liter, je Jahr =   61,20 €
240 Liter, je Jahr = 122,40 €

Für einen Rest- oder Bioabfallsack zur Entsorgung eines gelegentlichen Mehranfalls an Rest- oder Biomüll beträgt die Gebühr je Sack 3,00 €.

  • Kanalbenutzungsgebühr
    • Schmutzwassergebühr = 3,76 € je Kubikmeter
    • Niederschlagswassergebühr = 0,50 € je Quadratmeter
  • Abwassergebühr bei Klärschlammentsorgung
    • je Kubikmeter Frischwasserverbrauch = 2,10 €
    • zuzüglich je Kubikmeter Klärgrubenentleerungsmenge = 33,00 €
  • Straßenreinigungsgebühr
    • für den Winterdienst = 1,21 € je lfm. Grundstücksfrontlänge
    • für die Sommerreinigung = 1,37 € je lfm. Grundstücksfrontlänge
  • Wasserverbrauchsgebühr (seit dem 01.01.2024)
    • je Kubikmeter = 1,68 € zuzüglich 7 % MwSt.
    • Grundgebühr für Hausanschlusszähler (mit einer Nennleistung bis 10 Kubikmeter) je Monat = 4,60 € zuzüglich 7 % MwSt.

Die Wasserversorgung erfolgt überwiegend durch das Wasserwerk der Stadt Drolshagen.

5. Beitragssätze

  • Kanalanschlussbeitrag
    • bei Vollanschluss (Schmutz- und Niederschlagswasser) = 5,75 € je Quadratmeter
    • bei Teilanschluss (nur Schmutzwasseranschluss) = 3,83 € je Quadratmeter
  • Wasseranschlussbeitrag
je Quadratmeter vervielfältigte Grundstücksfläche = 1,50 € zuzüglich 7 % MwSt.

Zuständig

Fachbereich Finanzen, Gebäudemanagement »
Hagener Straße 9
57489 Drolshagen
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Judith Harnischmacher »
Hagener Straße 9
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-124
Fax: 02761 970-200
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Carmen Rahrbach »
Hagener Straße 9
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-120
Fax: 02761 970-200
E-Mail oder Kontaktformular