Wohnen kostet Geld – oft zuviel für den, der geringe Einnahmen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt und ist kein Almosen des Staates. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch darauf.
Das Wohngeld hilft Mietern und Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, deren Einkommen nicht ausreicht, die Wohnkosten zu tragen. Diese soziale Absicherung des Wohnens erfolgt durch Zahlung von Zuschüssen.
Wohngeld gibt es
Das Wohngeld ist von einem Antrag abhängig. Den Antrag können Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Drolshagen stellen. Dort erhalten Sie die Antragsformulare sowie andere eventuell notwendige Unterlagen und Vordrucke.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit Wohngeldanträge online über die Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westalen zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass Wohngeld erst vom Beginn des Monats an geleistet wird, in welchem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Eine rückwirkende Antragstellung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Weitere Informationen über die geltenden Wohngeldregelungen finden Sie auf der Webseite des zuständige Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort können Sie sich Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch anonymisiert mit einem Wohngeldrechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort neben der Möglichkeit der Online-Beantragung von Wohngeld auch reguläre Wohngeldantragsvordrucke zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass nur ein vollständiger Antrag bearbeitet werden kann. Bitte lesen Sie auf jeden Fall vor dem Ausfüllen des Antrages und der notwendigen Anlagen die Hinweisblätter.