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Wohngeld

Wohnen kostet Geld – oft zuviel für den, der geringe Einnahmen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt und ist kein Almosen des Staates. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch darauf.


Das Wohngeld hilft Mietern und Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, deren Einkommen nicht ausreicht, die Wohnkosten zu tragen. Diese soziale Absicherung des Wohnens erfolgt durch Zahlung von Zuschüssen.

Wer bekommt Wohngeld?

Wohngeld gibt es

  • als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder
  • als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung, wenn diese selbst bewohnt wird.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
  • Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Das Einkommen orientiert sich am steuerrechtlichen Einkommensbegriff. Aber auch bestimmte im Wohngeldgesetz genannte steuerfreie Einkünfte sind anzurechnen. Grundsätzlich ist das Gesamteinkommen aller im Haushalt lebenden Personen zugrunde zu legen. Ein weiterer Faktor ist die Anzahl der zum Haushalt rechnenden Mitglieder. Das Wohngeld wird nach der Haushaltsgröße gestaffelt gezahlt.

Weiterhin wird bei der Berechnung des Wohngeldanspruches die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung berücksichtigt. Wohngeld wird nicht für unangemessen hohe Wohnkosten - Miete oder Belastung - gewährt. Lediglich bestimmte Höchstbeträge von Miete oder Belastung werden anerkannt und somit bezuschusst.

Die Höchstbeträge richten sich nach der Mietenstufe der Gemeinde und der Anzahl der im Haushalt lebenden Haushaltsmitglieder. Die Stadt Drolshagen ist seit dem 01.01.2009 in der Mietstufe 1.

Wie bekommt man Wohngeld?

Das Wohngeld ist von einem Antrag abhängig. Den Antrag können Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Drolshagen stellen. Dort erhalten Sie die Antragsformulare sowie andere eventuell notwendige Unterlagen und Vordrucke.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit Wohngeldanträge online über die Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westalen zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass Wohngeld erst vom Beginn des Monats an geleistet wird, in welchem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Eine rückwirkende Antragstellung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Weitere Informationen zum Wohngeldrecht

Weitere Informationen über die geltenden Wohngeldregelungen finden Sie auf der Webseite des zuständige Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort können Sie sich Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch anonymisiert mit einem Wohngeldrechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort neben der Möglichkeit der Online-Beantragung von Wohngeld auch reguläre Wohngeldantragsvordrucke zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass nur ein vollständiger Antrag bearbeitet werden kann. Bitte lesen Sie auf jeden Fall vor dem Ausfüllen des Antrages und der notwendigen Anlagen die Hinweisblätter.


 

Zuständig

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen

Kontakt

Thorsten Scholemann »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-166
Fax: 02761 970-201
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