Die Stadt Drolshagen ist nicht selbst Straßenverkehrsbehörde. Die notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen trifft der Kreis Olpe.
Verkehrsangelegenheiten (z. B. Änderung von Verkehrsregelungen oder Beschilderungen, Erteilung von Erlaubnissen für Straßensperrungen, Umzügen u. ä.) werden in Zusammenarbeit mit der Stadt Drolshagen vorbereitet.
Es empfiehlt sich eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Stadt Drolshagen.