Der Gang zur Schiedsfrau oder zum Schiedsmann ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und Kosten sparend beizulegen.
Vor einer Klageerhebung muss ein Schlichtungsversuch stattfinden bei:
Es handelt sich hier um so genannte Privatklagedelikte.
Bei allen Streitigkeiten über:
hat ebenfalls ein Schlichtungsversuch stattzufinden.
Weitere Informationen zu diesem Thema sowie zu den Schiedspersonen in Drolshagen finden Sie hier.