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Schiedspersonenangelegenheiten

Der Gang zur Schiedsfrau oder zum Schiedsmann ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und Kosten sparend beizulegen.

Vor einer Klageerhebung muss ein Schlichtungsversuch stattfinden bei:

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Es handelt sich hier um so genannte Privatklagedelikte.

Bei allen Streitigkeiten über:

  • Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert unter 600 € liegt
  • bei Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen z. B. Überwuchs (Äste, Wurzeln), Grenzbaum, Lärm, Grenzabstand von Pflanzen
  • Verletzung der persönlichen Ehre,
  • so genannten Zivilstreitigkeiten,

hat ebenfalls ein Schlichtungsversuch stattzufinden.

Weitere Informationen zu diesem Thema sowie zu den Schiedspersonen in Drolshagen finden Sie hier.

Zuständig

Fachbereich Sicherheit, Soziales, Bürgerbüro »
Hagener Straße 9a
57489 Drolshagen

Kontakt

Gerhard Lütticke »
Fachbereichsleiter
Hagener Straße 9 a
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-130
Fax: 02761 970-202
E-Mail oder Kontaktformular