Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Auch bei vorzeitiger Erwerbsminderung durch Krankheit sichert sie die finanzielle Situation des Einzelnen ab.
Rentenansprüche erwerben alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigte, auch Wehr- und Zivildienstleistenden oder Personen mit Behinderungen in anerkannten Werkstätten, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Auskunft in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie von dem Versicherungsberater der Deutschen Rentenversicherung, der auch Anträge auf Leistungen aus der Rentenversicherung entgegen nimmt.
Die Kontaktdaten lauten:
Die Beratung erfolgt telefonisch.
Eine Versichertenrente wird nur auf Antrag gewährt.
Weitere Informationen zum Thema Rente erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de.