In regelmäßigen Abständen wird im gesamten Kanalnetz, an den Flussläufen sowie auf städtischen Grundstücken (Schulen u.ä.) Rattengift ausgelegt.
Als Gift wird ein von der biologischen Bundesanstalt amtlich geprüftes und anerkanntes Präparat verwendet.
Neben den turnusmäßigen Auslegungen wird die Stadtverwaltung bei Bedarf tätig.
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Alternativ