Im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr ist die örtliche Ordnungsbehörde zuständig für die vorübergehende Unterbringung obdachloser Personen.
Wenn Sie vom Verlust der eigenen Wohnung bedroht sind, berät und informiert Sie die Wohnungslosenhilfe des Kreises Olpe. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.