Amtliche Beglaubigungen von Kopien dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Dokumente.
Beglaubigt werden Kopien von Dokumenten, wenn die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Für die Beglaubigung von Kopien ist eine Vorsprache im Bürgerbüro notwendig.
Beglaubigt werden Kopien von:
- Zeugnissen
- Schwerbehindertenausweisen
- Personalausweisen und Reisepässen
Nicht beglaubigt werden Kopien von:
- Dokumente, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden. Diese können von einem Notar beglaubigt werden.
- Personenstandsurkunden (z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden). Weitere Informationen zu Urkunden können Sie hier abrufen.
- Ausländische Urkunden, Dokumente oder deren Übersetzungen
- Unikate wie Führerscheine, Fahrzeugscheine, Fahrzeugbriefe
- Fischereischeine
- Führungszeugnisse
- Scheidungsurkunden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Amtsgericht Olpe.
Erforderliche Unterlagen
- Original der zu beglaubigenden Dokumente
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 4,20 € je Dokument. Bei mehrfacher Beglaubigung derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %.