Die Hilfe zum Lebensunterhalt soll den in Not geratenen Menschen in die Lage versetzen, ein menschenwürdiges Leben zu führen.
Ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jede/jeder, die/der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) noch mit Hilfe anderer sicherstellen kann.
Der Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich danach, was im Einzelfall erforderlich ist. Die Leistung der Sozialhilfe orientiert sich an der Besonderheit eines jeden Einzelfalles.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt kann als Geldleistung sowohl als monatliche, laufende Zahlung oder auch als einmalige Leistung (Beihilfe) bewilligt werden.
Die Sozialhilfe kann ebenfalls als Sachleistung oder in Form von Gutscheinen (u. a. Hausrat) gewährt werden.
Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt. Jedoch können bei der Aufnahme des Antrages noch weitere Unterlagen notwendig werden.