Wer den selbständigen Betrieb eines Gewerbes beginnt, muss dies entsprechend der Bestimmungen der Gewerbeordnung der für den betreffenden Ort zuständigen Gemeinde anzeigen. Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder der Betrieb aufgegeben wird.
Umfangreiche Informationen zum Thema Gewerbe werden über das Wirtschafts-Service-Portal Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Über das Portal besteht die Möglichkeit, eine Gewerbeanzeige elektronisch zu erstatten.
Für die Gewerbeanmeldungen und Gewerbeummeldung ist eine Verwaltungsgebühr ab 26,00 € zu entrichten.
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.