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Gaststättenangelegenheiten

Entsprechend der Bestimmungen des Gaststättengesetzes benötigt derjenige, der eine Gaststätte betreiben will, eine Erlaubnis.

Für die Erteilung der Erlaubnis notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Führungszeugnis für den Antragsteller und dessen Ehegatten / Lebensgefährten
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller und des Ehegatten / Lebensgefährten
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammern
  • Nachweis über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Grundrisszeichnungen der Betriebsräume, Lageplan
  • gegebenenfalls Pachtvertrag
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes  

In jedem Falle empfiehlt sich eine persönliche Kontaktaufnahme mit der/dem zuständigen Ansprechpartner/-in.

Zuständig

Fachbereich Sicherheit, Soziales, Bürgerbüro »
Hagener Straße 9a
57489 Drolshagen

Kontakt

Julia Dogan »
Hagener Straße 9a
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-133
Fax: 02761 970-202
E-Mail oder Kontaktformular