Entsprechend der Bestimmungen des Gaststättengesetzes benötigt derjenige, der eine Gaststätte betreiben will, eine Erlaubnis.
Für die Erteilung der Erlaubnis notwendige Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass
- Führungszeugnis für den Antragsteller und dessen Ehegatten / Lebensgefährten
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller und des Ehegatten / Lebensgefährten
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammern
- Nachweis über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Grundrisszeichnungen der Betriebsräume, Lageplan
- gegebenenfalls Pachtvertrag
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
In jedem Falle empfiehlt sich eine persönliche Kontaktaufnahme mit der/dem zuständigen Ansprechpartner/-in.