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Eheschließung

Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat; bei mehreren Wohnsitzen (Haupt- und Nebenwohnsitze) können die Verlobten unter mehreren zuständigen Standesämtern wählen.

Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass beim Wohnort-Standesamt die Anmeldung der Eheschließung erfolgt.

Ist Ihr „Wunsch-Standesamt für die Eheschließung“ nicht Ihr Wohnort-Standesamt, kann das Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben, die Anmeldeunterlagen dem Wunsch-Standesamt zusenden. Hierdurch entstehen jedoch zusätzliche Gebühren.

Kann zunächst nur einer der Verlobten zum Standesamt kommen, ist das mit einer Beitrittsermächtigung (Vordruck vom Standesamt) des anderen Verlobten möglich.

Erforderliche Unterlagen

Beide Verlobte sind Deutsche, ledig, volljährig (ehemündig), keine Kinder:

  • Personalausweis/Reisepass
  • begl. Auszug aus dem Geburtsregister des Geburtsstandesamtes, der nicht älter als 6 Monate sein sollte, für den Partner, der seinen Wohnsitz nicht in Drolshagen inne hat, ist eine Aufenthaltsbescheinigung erforderlich. Die Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes.

Verlobte, die bereits verheiratet waren, müssen die letzte Vorehe und deren Auflösung nachweisen.

Bei Auslandsberührung (einer oder beide Verlobte sind Ausländer) ist auch das ausländische Eherecht zu beachten.

Haben die Verlobten gemeinsame Kinder, so sind hierüber weitere Unterlagen erforderlich.

Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden und die rechtlichen Auswirkungen gibt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte.

Zuständig

Fachbereich Sicherheit, Soziales, Bürgerbüro »
Hagener Straße 9a
57489 Drolshagen

Kontakt

Heike Clemens »
Standesbeamtin
Hagener Straße 9a
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-131
Fax: 02761 970-202
E-Mail oder Kontaktformular